Du hast den Zeitungsartikel nicht verstanden. Es geht um Einzelfallentscheidung. Die Arbeitergeber melden
den Gesundheitsaemtern die Ungeimpften. Die Gesundheitsaemter schreiben die Ungeimpften an und mahnen
sie unter Fristsetzung ab. Fuer die Zeit bis zum Fristablauf koennen die Ungimpften vom Dienst suspendiert
werden und falls die Mahnung nicht fruchtet und sie sich weiter beharrlich der Impfungen verweigern, werden
sie gekuendigt. Ausserdem sind straf- und zivilrechtliche Gesichtspunkte relevant. Wer sich der Impfung
wiedersetzt und nachweislich im Dienst einen Patienten mit SARS-CoV2 infiziert, kann im Falle der Erkrankung
des Patienten wg. fahrlaessiger Koerperverletzung und Schadenersatz in die Haftung genommen werden.




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