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Von Jürgen Elsässer1. Februar 2022
Ausgeschlossene müssen wieder aufgenommen werden, um die Pluralität wiederherzustellen. Am Wochenende hat der Parteitag in Schleswig-Holstein die Chance, mit der Kandidatur von Doris von Sayn-Wittgenstein ein wichtiges Signal zu setzen.
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Ich will mich nicht zu Namen äußern, interessiert mich als Parteiloser auch nicht so brennend, sondern auf etwas Anderes aufmerksam machen: Es muss endlich Schluss sein mit der Hinterzimmerrunden, bei denen im Vorfeld zwischen den Lagern Kandidaten ausgekungelt werden – immer nach dem Motto: ein Posten für euch, ein Posten für uns. Durch dieses Vorgehen wurden in manchen Landesverbänden regelrechte Beutegemeinschaften gebildet, und wenn einer als Unabhängiger ohne Seilschaft antrat, hatte er keine Chance.
Das damit zusammenhängende Problem: Bei den ganzen Kungelrunden stimmte der Flügel den Vorstößen der sogenannten Alternative Mitte und der Meutherer zu, Parteiausschlussverfahren gegen vermeintliche Radikale durchzuführen – um die eigene Haut zu retten. In der Folge rollte die Ausschlusswelle und begrub viele gute Leute unter sich – allein in Bremen wurden 60 Leute ausgeschlossen.
Am Ende wurden sage und schreibe sechs Landesvorsitzende rausgemobbt oder hinausgesäubert: André Poggenburg in Sachsen-Anhalt, Ralf Özkara in Baden-Württemberg, Dennis Augustin in Mecklenburg-Vorpommern, Josef Dörr im Saarland, Doris von Sayn-Wittgenstein in Schleswig-Holstein und schließlich sogar Andreas Kalbitz, der – und das ist seine Tragik – für die zuvor Geschassten keinen Finger gerührt hatte.
So hat sich in der gesamten Partei ein Klima der Einschüchterung und Ängstlichkeit verbreitet – kaum einer traute sich mehr, zutreffende Begriffe wie „Volksaustausch“ oder „Corona-Diktatur“ in den Mund zu nehmen, nachdem das von oben verboten worden war. So verlor die AfD eine Qualität, die ihr 2014 bis 2016 zu Zigtausenden neue Mitglieder beschert hatte: Dass es bei den Blauen möglich war, ohne Einschüchterung ein offenes Wort zu wagen. Die selbstverständliche Grenze sind die Bestimmungen des Strafgesetzbuches.
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