Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
Dann muss aber jede Klage trotzdem ans Parlament (?) weitergeleitet werden, denn wie soll es sonst wissen, dass von einem Abgeordneten ggf. eine Straftat begangen wurde?
Entscheidet das Parlament dann nach Bauchgefühl über die Aufhebung oder was?

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Bei uns ist das so - es wird Antrag gestellt und das Parlament entscheidet dann ob aufgehoben wird oder nicht. Aber ich stimme Dir zu in diesem Sinne, dass es natürlich auch dann nach Sympathie und nicht nach offenen Gesichtspunkten geht - aber geht es das nicht immer, selbst wenn ein Richter entscheidet? Letzten Endes im Rahmen der Möglichkeiten spielt die Sympathie oder die Bekanntschaft immer eine entscheidende Rolle.

Und die Alternative wäre, keine Aufhebung -> der Politiker kann Gesetze brechen wie er lustig ist - die andere Alternative "keine Immunität", so kann man den Parlamentarier am Laufmeter einklagen und er muss ich am Laufmeter in irgendwelchen Gerichtsprozessen binden lassen anstatt seiner Arbeit nachzugehen.

Damit wir uns richtig verstehen - ich heisse nur das Prinzip der Immunität gut aber nicht um jeden Preis - ich weiss nicht wie Du das siehst, aber anhand Deiner Aussage werte ich es als "entweder unantastbare Immunität" oder "keine Immunität" - beides ist meines Erachtens noch schlechter als der Status Quo.