Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
sehr geehrte Soldatinnen und Soldaten,
Rekrutinnen und Rekruten,
sehr geehrte Eltern, Angehörige und Freunde,
sehr geehrte Vertreter des Kabinetts und des Bundesrats,
Exzellenzen,
werte Kolleginnen und Kollegen aus den Parlamenten,
meine Damen und Herren,
es gibt Momente, in denen Ungehorsam eine Pflicht sein kann – Momente, in denen man nur dann Anstand und Menschlichkeit wahrt, wenn man sich gegen einen Befehl, gegen den Druck von Vorgesetzten oder auch den Druck der Masse auflehnt und gegenhält. Es gibt Momente, in denen der Einzelne die moralische Pflicht hat, zu widersprechen und sich zu widersetzen. Das erkennt auch unsere Verfassung an. In Artikel 20 unseres Grundgesetzes ist das Recht zum Widerstand festgeschrieben, und zwar "gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen (…), wenn andere Abhilfe nicht möglich ist".