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Die tiefsten Brunnen tragen die höchsten Wasser - Meister Eckhart
Bei diesem Ausschluss ginge die Versicherung baden, würde sie ihn bei Impfschäden anwenden. Der gilt - und da gibt es international genügend Gerichtsentscheidungen aus anderen Versicherungssparten - nur in Katastrophenfällen, wenn es zu einem Einsatz oder dem Austreten von nuklearen, biologischen oder ähnlichen Kampfstoffen käme. Da käme er wohl eher bei den Corona-Toten zur Anwendung, die aufgrund des Virus gestorben sind. Aber nicht mal da kann man ihn anwenden. Da müssten schon viele Millionen Menschen weltweit nachweislich aufgrund eines total verpfuschten Impfstoffes sterben.
Diesen Ausschluß gibt es in ähnlicher Art und Weise nämlich auch in einigen anderen Versicherungssparten, wo man versucht hat, ihn anzuwenden, weil es dort von den Bedingungen her leichter geht. Die Versicherungen haben bis zur Höchstinstanz glatt verloren. In der Lebensversicherung wird der Ausschluß noch viel enger gesehen, daher hat man es meines Wissens dort noch nicht einmal versucht.
Linke: da gibt es Leute, da fängst du mit Kopfschütteln an und hast am Ende ein Schleudertrauma
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