Zu Allererst ist diese "Impfung" ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Geimpfte haben dafür unterschrieben, dass dieser Eingriff bei ihnen vorgenommen werden darf; Eltern haben diese Entscheidung für ihre Kinder getroffen. Insbesondere da der freiwillige Charakter der Impfung ja bisher immer betont wurde.
Bei einer Impfpflicht für Pflegepersonal setzt man sich über diese gesetzlich garantierte körperliche Unversehrtheit hinweg. Das wäre also, wie auch eine allgemeine Impfpflicht und auch die Duldungspflicht bei der BW eine staatlich verordnete Körperverletzung.
Deswegen eiern die auch immer noch so um diese "Impfpflicht" herum. Inzwischen heißt es selbst aus Regierungskreisen, dass frühestens Mitte März eine Entscheidung gefällt werden könne. Bis dahin müssten allerdings auch einige Regelungen des GG in Abgleich mit dem Infektionsschutzgesetz abgeändert werden.
Die Juristen hierzuforum mögen mich berichtigen, wenn ich mit dieser Ansicht falsch liege.
Und ich weise noch mal auf die Masernimpfung hin. Es gibt nach wie vor keine Impfpflicht gegen Masern. Es gibt eine Schulpflicht.