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Thema: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

  1. #137881
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Die Genossen werden sich schon etwas dabei gedacht haben!
    Wie schützen wir unsere Macht vor dem bösen Volk!

  2. #137882
    ÄRA MILEI Benutzerbild von KatII
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Zitat Zitat von Valdyn Beitrag anzeigen
    Das ist ja auch eine politische Einordnung die jetzt wohl wieder aktualisiert wird.

    Die ehemals Vollimmunisierten oder vollständig Geimpften verlieren diesen Status.

    "Die Boosterung könnte auch die entscheidende Messlatte für den künftigen Impfstatus werden: Bislang gilt als vollständig geimpft, wer zwei Dosen bekommen hat - bei dem Vakzin von Johnson & Johnson ist es sogar nur eine. Nach*Spiegel-Informationen plädiert der Expertenrat der Bundesregierung dafür, für den Geimpften-Status künftig drei Dosen zu verlangen. Dann müsste allerdings geklärt werden, wie mit jenen umgegangen werden soll, die noch nicht geboostert sind - etwa, weil die Zweitimpfung noch keine drei Monate zurückliegt oder sie noch keinen Booster-Termin haben."

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    Um das als politische Massnahme zu ignorieren/leugnen oder noch zu verteidigen, muss man entweder verblödet sein oder man macht sich einen Spass daraus.
    " in der Gastronomie gilt künftig 2G-Plus - ausgenommen sind Geboosterte"

    Henkersmahlzeit, da habe ich Verständnis für.

  3. #137883
    Mitglied Benutzerbild von Frankenberger_Funker
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Wenn man sich die aktuelle Narretei des Politbüros so anschaut:


    • Ungesumpfte dürfen mit einem negativen Testergebnis nicht in eine Gaststätte, weil der Test keine ausreichende Sicherheit bietet.
    • 2-fach Gesumpfte dürfen nur mit negativem Testergebnis in eine Gaststätte, weil der Test die notwendige Sicherheit bietet.
    • Geplusterte dürfen ohne Test in die Gaststätte, weil die Sumpfung keinen Schutz bietet




    Es geht nicht um Gesundheit!
    Doppelplusgut. Da hast du die eklatanten Widersprüche in dieser Nummer voll auf den Punkt gebracht.

  4. #137884
    Zerstörungstheoretiker Benutzerbild von antiseptisch
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Zitat Zitat von dscheipi Beitrag anzeigen
    schusswaffengebrauch halte ich gar nicht für sehr wahrscheinlich, für asthamatiker- oder herzleute kann schon ordentlicher reizgasbeschuss reichen, es gab öfters schon tote deshalb bei demonstrationen.

    wenn es nach oben kommt, dass jemand "im feld" gestorben ist, dann bewirkt das was.
    In Kasachstan ging es doch quasi von einem Tag auf den anderen. Könnte hier für Anregung sorgen.
    Shut your mouth and open your heart (Elvis Presley, A little less conversation, more action)

  5. #137885
    Hüter der Idee Benutzerbild von amendment
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Noch hat der Schabowski ja auch nicht seinen Zettel abgelesen. Die Masse der Wendehälse ist sich noch unsicher. Aber die arbeiten insgeheim schon an ihrer eigenen Widerstandslegende. Sie waren halt schon immer dagegen...
    Wenn die politische Führung der damaligen DDR von euch als "Wendehälse" bezeichnet werden, wie müsste man dann die Teilnehmer der berühmten Montagsdemos bezeichnen? Sie haben durch ihr Auftreten doch ganz offensichtlich auch für einen politischen Kurswechsel geworben?

    Wäre demzufolge dann nicht die gesamte Bevölkerung - bis auf wenige "Betonköpfe" - der DDR als "Wendehälse" zu bezeichnen? Immerhin wendete man sich sich vom Sozialismus ab und bewegte sich hin zum Kapitalismus...

  6. #137886
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Hier als Auszug die wichtigsten Punkte des heutigen Beschlusses der Bund-Laender Konferrenz:

    Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben vor dem Hintergrund der aktuellen Lage folgende weiteren Vereinbarungen getroffen:

    1. Die neue Virus-Variante überträgt sich sehr leicht von Mensch zu Mensch. Daher ist es wichtig, in geschlossenen Räumen und beim Zusammentreffen mit anderen Personen FFP2-Masken zu tragen. Sie sind besonders wirksam dabei, Ansteckungen zu verhindern. Beim Einkaufen in Geschäften und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs wird die Verwendung von FFP2-Masken dringend empfohlen.

    2. Es bleibt weiterhin notwendig, die Kontakte auch bei privaten Zusammenkünften deutlich zu reduzieren. Die bestehende Regel, dass private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen mit maximal 10 Personen erlaubt sind, bleibt bestehen. Für nicht geimpfte und nicht genesene Personen gilt weiterhin: Es dürfen sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind jeweils ausgenommen.

    3. Bundesweit bleibt der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, etc.) sowie zum Einzelhandel (Ausnahme: Geschäfte des täglichen Bedarfs) inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ausnahmen gelten für Personen, die nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt. Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind ebenfalls möglich. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert.

    4. Auch der Zugang zur Gastronomie (Restaurants, Cafes, Bars und Kneipen etc.) ist weiterhin auf Geimpfte und Genesene beschränkt (2G) und wird ergänzend kurzfristig bundesweit und inzidenzunabhängig nur noch mit einem tagesaktuellen Test oder mit dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) ab dem Tag der Auffrischungsimpfung möglich sein (2G Plus). An diesen Orten können Masken nicht dauerhaft getragen werden, so dass sich die Virus-Variante dort besonders leicht überträgt.

    5. Die Länder werden beim Vollzug ein besonderes Augenmerk auf Bars und Kneipen legen, in denen aufgrund des direkten Kontaktes, geringen Abstandes und nicht durchgehend getragener Masken das Risiko einer Ansteckung besonders hoch ist.

    6. Clubs und Diskotheken („Tanzlustbarkeiten“) in Innenräumen bleiben bis auf Weiteres geschlossen und Tanzveranstaltungen verboten.

    7. Bund und Länder weisen auf die bestehende Verpflichtung zum Homeoffice hin. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder rufen Arbeitgeber und Beschäftigte auf, das Homeoffice in den nächsten Wochen verstärkt zu nutzen. Das Arbeiten von zu Hause verringert Kontakte am Arbeitsplatz und auf den Wegen zur Arbeit. Es hilft, die Zahl der Ansteckungen zu verringern.

    8. Entsprechend der Empfehlung des Expertenrats werden Bund und Länder für ein ausgewogenes Konzept zur Isolation von Erkrankten und zur Quarantäne von Kontaktpersonen sorgen. Es soll zugleich den Erfordernissen des Infektionsschutzes gerecht werden, insbesondere für vulnerable Gruppen. Ausgehend von den Empfehlungen des Bundesministeriums für Gesundheit, die sich auf die entsprechenden Erkenntnisse des Robert-Koch-Instituts stützen, werden Bund und Länder die erforderlichen Änderungen der rechtlichen Regelungen zeitnah vornehmen. Bisher gilt für Kontaktpersonen einer mit der Omikron-Virusvariante infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen, die nicht durch einen negativen Test vorzeitig beendet werden kann. Künftig sollen diejenigen Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen, von der Quarantäne ausgenommen sein; dies gilt auch für vergleichbare Gruppen (frisch Geimpfte und Genesene etc.). Für alle Übrigen enden Isolation bzw. Quarantäne in der Regel nach 10 Tagen. Sie können sich nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest „freitesten“ (mit Nachweis). Damit wird auch den Herausforderungen für die kritische Infrastruktur Rechnung getragen. Um die vulnerablen Personen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe wirksam zu schützen, kann die Isolation für die Beschäftigten nach erfolgter Infektion nach sieben Tagen nur durch einen obligatorischen PCR-Test mit negativem Ergebnis beendet und der Dienst wiederaufgenommen werden, wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren. Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden, da sie in serielle Teststrategien eingebunden sind. Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich bei bestehendem hohen Schutzniveau (etwa tägliche Testungen, Maskenpflicht etc.).

    9. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stimmen darin überein, dass die Impfkampagne mit Hochdruck fortgesetzt wird. Allen Bürgerinnen und Bürgern, die eine Erst- und Zweitimpfung erhalten haben, soll zeitnah eine Booster-Impfung ermöglicht werden. Die Booster-Impfung vermittelt den besten Immunschutz gegen die Omikron-Variante. Diejenigen, die sich bisher nicht zu einer Impfung entschließen konnten, sollen noch einmal gezielt angesprochen werden. Spätestens jetzt, mit der neuen und deutlich leichter übertragbaren VirusVariante, ist der Zeitpunkt gekommen, sich zu schützen und die Erst- und Zweitimpfung vorzunehmen. Schon eine frische Erstimpfung schützt zeitnah vor schweren Verläufen.

    10. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder halten angesichts der Notwendigkeit, eine hohe Impfquote zu erreichen, eine allgemeine Impfpflicht für nötig. Sie bekräftigen ihre dazu gefassten Beschlüsse vom Dezember 2021. Die Länder gehen davon aus, dass dazu bald ein Zeitplan für die entsprechende Gesetzgebung vorliegen wird.

    11. Bund und Länder haben in den vergangenen Wochen gemeinsam mit den Betreibern der kritischen Infrastrukturen die erwarteten Auswirkungen der raschen Verbreitung der Virus-Variante besprochen. Viele Bereiche der kritischen Infrastruktur sind auf einen massiven Personalausfall vorbereitet und haben ihre Pläne entsprechend angepasst. Nun folgen weitere Schritte. Bund und Länder werden sich hierzu weiter regelmäßig austauschen. Um den vom Expertenrat prognostizierten Personalausfall abzufedern, halten Bund und Länder pandemiebedingte Vorkehrungen im Bereich der Arbeitszeiten für erforderlich – zunächst durch Nutzung der Möglichkeiten von Ausnahmen von den geltenden Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes.

    12. Der Expertenrat weist in seiner zweiten Stellungnahme vom 6. Januar 2022 darauf hin, dass das Gesundheitssystem auf die kommende Infektionswelle vorbereitet werden muss. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister von Bund und Ländern, entsprechend der Empfehlungen des Expertenrats die Krankenhäuser auf die zu erwartenden hohen Infektionszahlen vorzubereiten.

    13. Kulturelles Erleben und künstlerisches Produzieren zeigen gerade in der Pandemie ihre große Bedeutung und ihren gesellschaftlichen Wert. Durch die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen für den Kulturbereich (insbesondere 2G- und 2G-Plus-Regelungen) achten die Länder die im Infektionsschutzgesetz hervorgehobene besondere Begründungspflicht für Beschränkungen des Kulturbetriebs.

    14. Mit der neuen Überbrückungshilfe IV, dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds und den Härtefallhilfen sowie den Sonderregeln für die Veranstaltungsbranche, dem Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, dem Programm Corona-Hilfen Profisport und dem KFW-Sonderprogramm steht für die von den Corona-Schutzmaßnahmen betroffenen Unternehmen auch weiterhin finanzielle Unterstützung zur Verfügung. Da die erweiterten Zugangsbeschränkungen, etwa für den Einzelhandel und für die Gastronomie, einen zusätzlichen Kontrollaufwand erfordern können, berücksichtigt der Bund im Rahmen der Überbrückungshilfe IV entsprechende Sach- und Personalkosten bei den Fixkosten. Die Länder begrüßen den Antragsstart der Überbrückungshilfe IV und die baldige Auszahlung von Abschlagszahlungen. Der Bund und die Länder werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um kriminellen Missbrauch der Wirtschaftshilfen zu verhindern.

    15. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich darin einig, dass die im Dezember beschlossenen Regeln für soziale Kontakte und Veranstaltungen weiterhin Bestand haben. Die bestehenden Beschlüsse von Bund und Ländern bleiben daher weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichende Feststellung trifft. Es handelt sich bei allen Maßnahmen um die Vereinbarung bundesweit einheitlicher Mindeststandards, weitergehende Maßnahmen in den Ländern bleiben möglich.

    16. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden am 24. Januar 2022 erneut zusammenkommen, um über die Lage zu beraten.

    Volltext im nachfolgenden Link als PDF download

    Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 7. Januar 2022 Beschluss

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! " (Sheriff von Nottingham)

    auf der Ignorier-Liste: autochthon, Blackbyrd, Empirist, feige, Justiziar, Lykurg, MANFREDM, phantomias, Politikqualle, Soraya, tosh, Virtuel

  7. #137887
    Hüter der Idee Benutzerbild von amendment
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Zitat Zitat von Rabauke076 Beitrag anzeigen
    Ebenst und es werden noch viele mehr aufwachen , denn nun dürfen sie als NUR 2 fach geimpfte oder Genesene eine Riesenteil ihrer erimpften

    Freiheiten zu Grabe tragen !

    Denn es wird nicht bei der Gastronomie bleiben , es kommen noch andere Einschränkungen demnächst dazu !

    Beliebter Fehler Richtige Schreibweise Erläuterung
    ebend eben Bei »ebend« oder »ebent« handelt es sich um eine regionale Aussprachevariante von eben (besonders Raum Berlin / Brandenburg) oder auch um eine scherzhaft falsche Aussprache, um dem Wort mehr Nachdruck zu verleihen. Im Schriftdeutschen gilt nur die Schreibweise »eben« als korrekt.

  8. #137888
    Hüter der Idee Benutzerbild von amendment
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Zitat Zitat von Rabauke076 Beitrag anzeigen
    Ach . Kleiner , ich habe keine Zeit für dich , such dir einen anderen Babysitter !
    Rauch du lieber weiter kräftig, tief und viel - hier im Forum wurde gesagt, dass man dadurch das Leben verlängert und es ganz sicher auch gegen Corona hilft!

  9. #137889
    Mitglied Benutzerbild von ich58
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Dann gehen viele Döner in die Grätsche.
    Die halten sich doch nicht an die Gängelungen.

  10. #137890
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Zitat Zitat von Frankenberger_Funker Beitrag anzeigen
    Doppelplusgut. Da hast du die eklatanten Widersprüche in dieser Nummer voll auf den Punkt gebracht.
    Besten Dank!


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