Eine Impfpflicht ist aus vielen Gründen gesetzwidrig, und der Einsatz der so genannten "Covid-Impfung" ist strafbar. Dies geht hervor aus einem aktuellen Rechtsgutachen:
Rechtsgutachten zur Strafbarkeit
des Herstellers Biontech, der beteiligten Behördenvertreter, der impfenden Ärzte, der beteiligten Arbeitgeber,
Richter (insbesondere Familienrichter), Verfahrensbeistände, Eltern und anderer Beteiligter
nach dem Arzneimittelgesetz (bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren) durch die Herstellung, Verbreitung und
Anwendung (Impfung) des Impfstoffs Comirnaty von Pfizer/Biontech
Die Impfung mit Comirnaty ist eine Straftat nach § 95 AMG. Anwendung wesentlicher Bestandteile des Impfstoffes am/im Menschen nicht vorgesehen. Verstoß gegen § 55 AMG (Arzneibuch) Verstoß gegen § 55 AMG (Arzneibuch). Keine Nachweise zur Qualität und Kontrolle der Stoffe ALC-0315 und ALC-0159. Pflicht der deutschen Behörden zur Veranlassung des Ruhens der Zulassung. Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren im besonders schweren Fall.
Straftat der impfenden Ärzte und weiterer Beteiligter nach §§ 5, 95 AMG. Mittäterschaft, Anstiftung und Beihilfe durch Richter, Eltern und andere.
Eine Corona-Impfung mit der Substanz Comirnaty
darf auf keinen Fall durchgeführt werden:
Es besteht konkrete Lebensgefahr!
1. Die Impfung mit Comirnaty ist eine Straftat nach § 95 AMG
Der Impfstoff Comirnaty darf auf keinen Fall geimpft werden. Jeder Arzt und jede
Person, die eine Impfung vornimmt oder vornehmen lässt oder hierzu beiträgt,
begeht eine Straftat nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Nr. 3a Arzneimittelgesetz (AMG)
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