User in diesem Thread gebannt : Manfred37 |
Betrugs Konzept in Folge, mit Hilfe Bestechlicher Politiker. Einfach eine Gefahr erfinden, obwohl sogar die USA, die freie Einreise aus Süd Afrika frei gegeben haben, der Gesundheitsminister, Ärzte aus Süd Afrika, der Panikmache in Deutschland widersprechen.
Die südafrikanische Regierung hat die Corona Maßnahmen fast auf null zurückgefahren, und zwar auf Basis folgender Bewertung der aktuellen Situation:
Die Omikron-Variante wird leicht übertragen, führt aber selten zu schweren Verläufen; nur 5 Prozent der Erkrankten werden hospitalisiert.
Man schätzt, dass 80 Prozent der Bevölkerung immunisiert sind.
28 Mio. Dosen Pfizer und Janssen wurden verabreicht (Südafrika hat 60 Mio. Einwohner).
Die Zahl der positiv Getesteten ist hoch, liegt aber weit über der Zahl der Personen mit Symptomen.
Es wäre unverhältnismäßig und auch nicht durchführbar, alle “Positiven“ in Quarantäne zu schicken; man erwartet von ihnen jedoch, dass sie Maske tragen und Abstand halten.
Von Personen mit Symptomen erwartet man, dass sie sich selbst für eine Woche isolieren.
Sonst gibt es keine durch Corona verursachten Einschränkungen oder Empfehlungen.
Erkenntnis-Verbreitung im Omikron-Tempo?
Die südafrikanische Corona Politik ist also geprägt von drei Erkenntnissen:
Ein positiver Test ist etwas ganz anderes als eine Erkrankung.
Die Maßnahmen dürfen der Lebensqualität keinen größeren Schaden zufügen, als die Epidemie es vermutlich tun würde.
Der Einzelne ist in der Lage, Verantwortung für sich und seine unmittelbare Umgebung zu übernehmen.
Es wäre schön, wenn sich diese Erkenntnisse ebenso schnell in Europa verbreiten würden wie die Omikron-Mutante, die ja angeblich aus Südafrika kommt und derentwegen noch heute Deutschland und andere europäische Länder die Einreise verbieten: „Mit Wirkung ab dem 28.11.2021 wurden Südafrika, Lesotho und Eswatini als Virusvariantengebiete eingestuft. Damit einher geht ein generelles Einreise- und Beförderungsverbot von Südafrika nach Deutschland. (Ausw. Amt)“
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Da muss ich leider eingreifen wenn ich auch sonst bei dir bin.
Wenn dort die Polizei steht und dich auffordert stehen zu bleiben, und du gehst weiter auf die Polizei zu, dann ist das ein Widerstand gegen die Anordnung. In dem Fall kannst du auch abgeführt werden (oder abführen...). Derjenige geht also weiter, der Polizist schubst ihn zurück als "Maßnahme". In dem Fall wärs erledigt gewesen. Aber der Geschubste fühlt sich nun provoziert und schubst den Polizisten.....
Und das geht nicht.
An der rechten Seite sieht man übrigens, dass eine zweite Person einfach weitergeht. Was daraufhin der rechts im Bild zu sehende Polizist macht ist runterlaufen und ihn knüppeln. Ich nehme an es wurde laut und deutlich kommuniziert, stehen zu bleiben. Galt also auch für diesen. Ob und wieso da ein Polizist so herunterrennt und mitm Schlagstock prügelt kann man sehr schwer erkennen. Möglich ist, dass derjenige ein Messer in der Hand hatte, oder generell eine Waffe. ABER es kann auch sein, dass der Polizist überreagiert und anstatt wie Polizist 1 denjenigen erst einmal wieder in die Menge zu schubsen direkt draufhält. In dem Falle versagt die Polizeiausbildung ganz erheblich.
Daraus irgendwelche "Fälle" zu konstruieren hilft aber niemandem... Die Frage ist: Wieso gehen nur die 2 los, wieso steht die Masse nicht hinter ihnen? Die Masse hält sich zurück. Also wird die gesamte Masse dort auch keine gewaltbereiten Irren sein, sondern eben "Durchschnittsbürger" und ZUSÄTZLICH ein paar gewaltbereite Irre. Irre in der Hinsicht, dass sie meinen damit was zu bewegen in kleiner Gruppe oder dass die Masse ihr hilft oder dass sie damit eine Revolution anführen. Tun sie nicht. Die Masse ist eben NICHT gewaltbereit. Ob leider oder zum Glück kann ich nicht schreiben und weiss ich nicht. Meiner Meinung nach sind alle nicht aktiv und passiv genug. Es reicht doch der Widerstand sich in Berlin vor jeden Laden zu SETZEN. Einfach davor und die Eingänge blockieren. Damit signalisiert man einen Widerstand. Und ja, dann müssen sich auch die Ladeninhaber positionieren. Die stehen auch permanent unter Druck, bisher aber immer nur vom Staat. Motto: "Machst du nicht mit, bist du gegen uns und kannst den Laden schließen. Das kannst du dir nicht leisten, also machst du alles mit." Und nun stellt euch den Zwang auch noch von Menschen vor. Die sitzen da und halten die Leute vom Einkaufen ab. Also ebenfalls Einnahmeneinbußen. Wenn sie also sowieso kein Geld einnehmen können sie auch Partei ergreifen und entweder mitmachen, oder dem System folgen.
Was denkt ihr werden sie machen? Ich bezweifel dass Deutschland genügend Polizei und Militär hat oder darauf zurückgreifen kann das zu sprengen....
Das ist nicht notwendig. Jeder Mensch der ueber Verstand verfuegt erkennt das die Aussagen von Montgomery
den Tatsachen entsprechen. Das Urteil des befangenen kleinen Richterleins in Niedersachsen ist ein Fehlurteil.
Bei 150 Oberverwaltunggerichten mit ca. 400 Richtern kommt schon mal vor das ein Richter mit seinem Urteil
voll daneben liegt, insbesondere wenn befangen ist, wie im Fall des Richters vom OVG Lueneburg, der als Jude
seinen juedischen Amigos, der FDP und dem Klaeger der Woolworth Kaufhauskette einen Gefallen erweisen
wollte.
Das kleine juedische Richterlein aus Niedersachsen ist aufgeflogen und hat sich laechlich gemacht. Der Klaeger,
die verfuckte us-amerikanische Kaufhauskette Woolworth, hat im uebrigen schon vor der SARS-CoV2 Pandemie
aus dem letzten Loch gepfiffen.
Die Einzigen welche das Fehlurteil des richterlichen Totalversagers bejubeln bzw. sogar das Richterlein zur
" Ikone des Widerstandes " erheben, sind geistig Minderbemittelte der AfD, Mitglieder der Querdenkersekte
einschliesslich des tarifangestellte Gerichtsdieners, welcher sich hier im HPF unter dem Usernamen Dalmatin
tapfer fuer die dummdreiste, bewusstseins- und wahrnehmungsgestoerte Querdenkerrotte schlaegt. .
RND Redaktionsnetzwerk Deutschland / 18.12.2021
Justiz RND exklusiv Coronavirus
2G-Urteil in Niedersachsen: Juristen sprechen von Fehlentscheidung
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die 2G-Regel im niedersächsischen Einzelhandel zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gekippt. Führende Rechtswissenschaftler kritisieren den Beschluss als anmaßend. Die Richter nähmen für sich eine Expertise in Anspruch, die sie gar nicht hätten.
Berlin. Führende Rechtswissenschaftler haben den jüngsten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, das die 2G-Regel im niedersächsischen Einzelhandel am Donnerstag gekippt hat, deutlich kritisiert.
Franz C. Mayer, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bielefeld, sagte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND):
„Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg ist eine klare Fehlentscheidung. Die Richter verkennen die Rolle von Gerichten in der Pandemie und ignorieren, dass das Bundesverfassungsgericht den Regierungen und Parlamenten hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit von Corona-Maßnahmen relativ viel Spielraum gegeben und sich selbst dabei bewusst zurückgenommen hat. Außerdem versuchen die Lüneburger Richter freihändig eigene Abwägungen, die dem Normgeber vorbehalten bleiben müssen.“
Mit Normgeber sind Legislative beziehungsweise Exekutive gemeint.
So stelle das Gericht etwa Überlegungen zur Gefährlichkeit der Omikron-Variante an, so Mayer. „Das können Richter nicht.“ Für die Situation im Einzelhandel greife es auf Aussagen des Robert-Koch-Instituts aus dem September zurück, als sich die Lage deutlich anders dargestellt habe. Überdies gebe das Gericht Einschätzungen zur Wirksamkeit von FFP2-Masken im Einzelhandel ab; auch dazu hätten Juristen „keine Expertise“.
Keine Folgen für andere Länder
Der Rechtsprofessor fügte hinzu:
„Vor allem aber wird überhaupt nicht thematisiert, dass die 2G-Regel auch eine Anreizfunktion hat, um die Impflücke zu schließen. Indirekt liefert das Gericht damit Argumente für eine allgemeine Impfpflicht - wenn Anreize wie die 2G-Regel von den Gerichten nicht zugelassen werden.“
Mayer betonte allerdings, der Beschluss betreffe nur Niedersachsen und habe keine Auswirkungen auf andere Bundesländer. Andernorts hätten 2G-Regeln vor Gericht Bestand gehabt. Und bei 15 Oberverwaltungsgerichten in Deutschland mit zirka 400 Richterinnen und Richtern könne es schon mal sein, dass eines daneben liege.
Der Beschluss sei angesichts des sich schnell ändernden Infektionsgeschehens jedenfalls nur eine Momentaufnahme. Man könne von ihm nicht auf andere Beschlüsse schließen.
Bundesregierung: „2G weiter sinnvoll“
Der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Hebestreit, hatte zuvor erklärt, man halte die 2G-Regel weiterhin für sinnvoll. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte gesagt, es mache weder epidemiologisch noch gesundheitspolitisch Sinn, solche Regeln jetzt zu kippen. Dies gelte insbesondere wegen der bevorstehenden Omikron-Welle. Bund und Länder hatten am 2. Dezember beschlossen, dass bundesweit und unabhängig von der Inzidenz 2G im Einzelhandel gelten soll.
Das Gericht hatte am Donnerstag nach einer Klage der Kaufhauskette Woolworth gegen die 2G-Regel im Einzelhandel entschieden, die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar. Man könne Forschungserkenntnisse aus geschlossenen Räumen im Sport- und Freizeitbereich nicht einfach auf den Handel übertragen, teilte es zur Begründung unter anderem mit. Und schließlich könnten die Kunden auch im Einzelhandel verpflichtet werden, eine FFP2-Maske zu tragen.
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Geändert von ABAS (28.12.2021 um 07:41 Uhr)
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! " (Sheriff von Nottingham)
auf der Ignorier-Liste: autochthon, Blackbyrd, Empirist, feige, Justiziar, Lykurg, MANFREDM, phantomias, Politikqualle, Soraya, Virtuel
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! " (Sheriff von Nottingham)
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