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Thema: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

  1. #131131
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Danke, ging aus keiner Meldung hervor
    Meine Mutter war Beamtin. Ich habe einige Jahre lang ihre Steuererklärung gemacht, nachdem sie die 90 überschritten hatte, habe die Arztrechnungen eingereicht, und mich mit ihren Arbeitgebern auseinandergesetzt, von denen sie zwei hatte.

  2. #131132
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Die Impfung schützt....vor Gesundheit.
    Na , wenigstens hast du ja jetzt tatsächlich etwas gefunden wovor die Impfung schützt :-)


  3. #131133
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Wennse mal bei den Goldstücken so schnell wären!

    "Corona-Krawall-Mutter verurteiltNur einen Tag nach den [Links nur für registrierte Nutzer] sind vier Angeklagte bereits verurteilt worden. In beschleunigten Verfahren verhängte das Amtsgericht Schweinfurt am Montag Geld- und Bewährungsstrafen – darunter auch gegen die [Links nur für registrierte Nutzer], das an einer Polizeiabsperrung durch Pfefferspray leicht verletzt wurde. Das Gericht verurteilte sie wegen Widerstands und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.
    Bei der Demo am Sonntagabend waren acht Polizisten und mehrere Teilnehmer der Kundgebung verletzt worden – darunter das Kind.
    Gegen zwei Männer verhängte das Gericht wegen Widerstands, tätlichen Angriffs und Körperverletzung beziehungsweise versuchter Körperverletzung Bewährungsstrafen von 12 und 8 Monaten, gegen einen dritten Angeklagten wegen Widerstands und Beleidigung eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20 Euro."

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Kann ja nur auf 29 bis 30 beziehen
    . § 29

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer1.an einer öffentlichen Versammlung oder einem Aufzug teilnimmt, deren Durchführung durch vollziehbares Verbot untersagt ist,
    1a.entgegen § 17a Abs. 2 Nr. 2 bei einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel, einem Aufzug oder einer sonstigen öffentlichen Veranstaltung unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Gegenstände, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern, mit sich führt.
    2.sich trotz Auflösung einer öffentlichen Versammlung oder eines Aufzuges durch die zuständige Behörde nicht unverzüglich entfernt,
    3.als Teilnehmer einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel oder eines Aufzuges einer vollziehbaren Auflage nach § 15 Abs. 1 oder 2 nicht nachkommt,
    4.trotz wiederholter Zurechtweisung durch den Leiter oder einen Ordner fortfährt, den Ablauf einer öffentlichen Versammlung oder eines Aufzuges zu stören,
    5.sich nicht unverzüglich nach seiner Ausschließung aus einer öffentlichen Versammlung oder einem Aufzug entfernt,
    6.der Aufforderung der Polizei, die Zahl der von ihm bestellten Ordner mitzuteilen, nicht nachkommt oder eine unrichtige Zahl mitteilt (§ 9 Abs. 2),
    7.als Leiter oder Veranstalter einer öffentlichen Versammlung oder eines Aufzuges eine größere Zahl von Ordnern verwendet, als die Polizei zugelassen oder genehmigt hat (§ 9 Abs. 2, § 18 Abs. 2), oder Ordner verwendet, die anders gekennzeichnet sind, als es nach § 9 Abs. 1 zulässig ist, oder
    8.als Leiter den in eine öffentliche Versammlung entsandten Polizeibeamten die Anwesenheit verweigert oder ihnen keinen angemessenen Platz einräumt.

    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 5 mit einer Geldbuße bis tausend Deutsche Mark und in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 6 bis 8 mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Deutsche Mark geahndet werden.




    [Links nur für registrierte Nutzer]§ 29a

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 16 Abs. 1 an einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel oder an einem Aufzug teilnimmt oder zu einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel oder zu einem Aufzug auffordert.
    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Deutsche Mark geahndet werden.




    [Links nur für registrierte Nutzer]§ 30


    Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach § 27 oder § 28 oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 29 Abs. 1 Nr. 1a oder 3 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches und § 23 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind anzuwenden.
    Setzt aber voraus, daß es sich um eine öffentliche Versammlung handelt. Die muß aber einen Verantwortlichen (Leiter) haben.
    Rieche ich da Rechtsbeugung?

  4. #131134
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Zitat Zitat von Neu Beitrag anzeigen
    Meine Mutter war Beamtin. Ich habe einige Jahre lang ihre Steuererklärung gemacht, nachdem sie die 90 überschritten hatte, habe die Arztrechnungen eingereicht, und mich mit ihren Arbeitgebern auseinandergesetzt, von denen sie zwei hatte.
    Man lernt nie aus.
    Hätte allerdings auch sein können, daß er gekündigt hat.

  5. #131135
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Zitat Zitat von konfutse Beitrag anzeigen
    Standgerichtsbarkeit kennt man nur aus Kriegszeiten. So weit ist es also schon.
    Ich finde das beachtlich. Da treiben die zwischen den Jahren tatsächlich Richter beim Amtsgericht Schweinfurt auf. Direkt gleich am Montag.
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  6. #131136
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Steht auch so in der Urkunde: "Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit." Gilt bis zum Tod des Beamten und es endet bei Ausscheiden nur das "Aktive" Dienstverhältnis.
    Siehe oben, Kündigung wäre ja auch möglich gewesen

  7. #131137
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Kann ja nur auf 29 bis 30 beziehen


    Setzt aber voraus, daß es sich um eine öffentliche Versammlung handelt. Die muß aber einen Verantwortlichen (Leiter) haben.
    Rieche ich da Rechtsbeugung?
    Nur ganz minimal.
    __________________

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  8. #131138
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Man lernt nie aus.
    Hätte allerdings auch sein können, daß er gekündigt hat.
    Als Beamter darfst du dich nicht gegen deinen Dienstherren stellen - und keine goldenen Löffel stehlen. Alles andere wird dir verziehen.

  9. #131139
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Kann ja nur auf 29 bis 30 beziehen


    Setzt aber voraus, daß es sich um eine öffentliche Versammlung handelt. Die muß aber einen Verantwortlichen (Leiter) haben.
    Rieche ich da Rechtsbeugung?
    ... und eine gemeinsame Willensbekundung, ein Spaziergang ist keine Ver- sondern nur eine Menschenansammlung. Klar brechen sie jedes Recht, weil sie es meinen zu können und es hinterher niemanden mehr interessiert, wenn es Unrecht war, siehe Lockdown Bayern.
    Ex septentrione lux

  10. #131140
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    Standard AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Nur ganz minimal.
    Vielleicht habe ich ja Corona und mein Geruchssinn ist beeinträchtigt

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