Die Corona-Fälle sind nur bei den Gesundheitsämtern meldepflichtig. Diagnosen von einzelnen Personen dürfen nicht veröffentlicht werden, da diese nach wie vor unter die ärztliche Schweigepflicht fallen.
Die Corona-Fälle sind nur bei den Gesundheitsämtern meldepflichtig. Diagnosen von einzelnen Personen dürfen nicht veröffentlicht werden, da diese nach wie vor unter die ärztliche Schweigepflicht fallen.
Aufgepumpt mit Steroiden.
Statistisch irrelevant. In dieser Altersgruppe sterben trotzdem extrem wenige an Corona.
Außerdem war es sein gutes Recht, die Spritze zu verweigern.
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„Groß ist die Wahrheit, und sie behält den Sieg“ 3. Esra, 4, 41