Meines Wissens ist die Unverletzlichkeit der Wohnung durch das Infektionsschutzgesetz aufgehoben.
Zum Beispiel:
[Links nur für registrierte Nutzer]Karfreitag, 2. April: In einem Haus in Dahlem feiert eine Familie mit Kindern und Gästen ein kleines vorösterliches Fest. Der Nachbar wählt den Notruf 110. Er habe viele Menschen im Haus nebenan gesehen, das sei nicht erlaubt.
Ein Mannschaftswagen der Bereitschaftspolizei rückt an. Um 21:45 klingeln die Beamten an der Tür und wollen eintreten. Der Tatvorwurf: Verstoß gegen die Infektionsschutzverordnung. (§ 9 Abs. 7 SARS-CoV-2-InfSchMV).
Es gab doch etliche Fälle, beispielsweise der Kindergeburtstag in Hameln, und und....




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