Die Kaufhauskette geht diesen drastischen Schritt, da es in der 2G-Regel im Einzelhandel in NRW einen unangemessenen Eingriff in die grundgesetzlich festgelegte Berufsfreiheit und die Eigentumsgarantie sieht. Außerdem sei dies ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch in Münster mitgeteilt hatte, wolle das Unternehmen im Eilverfahren die vorläufige Außervollzugsetzung der Regelung im bevölkerungsreichsten Bundesland erreichen.
Dass nach der 2G-Regelung nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zu vielen Läden haben (ausgenommen sind nur Läden des täglichen Bedarfs wie beispielsweise Supermärkte), ist für Woolworth aufgrund der Umsatzeinbußen, die ohnehin schon aus der Coronapandemie resultierten, problematisch.
Wird die 2G-Regel im Einzelhandel in NRW bald gekippt? Sollte Woolworth siegen, beträfe das alle Einzelhändler in NRW