User in diesem Thread gebannt : Wühlmaus |
Ich erinnere an die allgemeine Wehrpflicht mit den dazugehörigen Pflichtimpfungen. Hatten wir alles schon einmal, ist alles juristisch bis zur höchsten Instanz durchgeprüft worden.
Es sollte mich wirklich wundern, wenn das BVerfG das im aktuellen Fall zur Impfpflicht anders sieht. Dann wäre ich auf die Begründung gespannt.
"Lieber entdeckte ich einen Satz der Geometrie, als daß ich den Thron von Persien gewänne!"
Thales von Milet (Philosoph, Staatsmann und Mathematiker 624 v.u.Z. - 546 v.u.Z.)
Impfen ist zum Eigenschutz. Haben sie gesagt. Aus Eigenschutz und Eigennutz lehne ich asoziales Monster eine Impfung ab. Aus Eigennutz und Eigenschutz lehne ich ebenfalls eine Impfung für meine Tochter ab.
Kann jeder halten wie er will. Mir soll nur keiner aufn Sack gehen.
In der Schule und im Hort fallen reihenweise Lehrer und Hortner aus. Alle durchgeimpft. Wir Eltern sollen ermöglichen, dass die Kinder zu Hause bleiben. Präsenz ist freiwillig.
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Zahme Vögel singen Dir ein Lied von Freiheit
Freie Vögel fliegen!
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