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Thema: Angriff auf die Ostgrenzen von Polen

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  1. #37
    blaaa Benutzerbild von Zack1
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    Standard AW: Angriff auf die Ostgrenzen von Polen

    Zitat Zitat von Maggie Beitrag anzeigen
    Eindeutig "legal"! Eine ganz aktuelle Meldung, die aber noch nicht im Netz zu finden ist.
    Da muss ich (Dir) leider widersprechen.

    Die Deutschen Grenzen außerhalb der Grenzübergänge zu passieren ist illegal und verboten. Wird im Fall der Wirtschaftsasylanten aber nicht bestraft.

    Das es keine der buntesdeutschen Dreckschmierantenblätter interessiert und man lieber monatelang auf einem toten vorbestraften Drogenneger, der in in rd. 7000 km Entfernung von Ff./M.
    getötet wurde, herumreitet zeigt den Grad der kulturmarxistischen Unterwanderung / Unterwerfung auf der Deutschland weitgehend unterliegt.
    Ständiger Gehirnfick durch falschberichten, aktuell wie im Fall Ritenhouse, oder eben ganz einfach weglassen weil das vertreten eigener deutscher Interessen "nazi" wäre.
    Wie eben im Fall der Straffreiheit für illegale Wirtschaftsasylanten bei Grenzübertritt.

    Oder hat hier jmd. einen Link zu einem Artikel in dem das (illegale Grenzübertritte von Wirtschaftsasylanten) in der Mainstreampresse Haupthema ist?

    Wie tiefenverlogen (und damit meine Argumente stützend) das fast die gesamte deutsche Medienlandschaft den Begriff "Flüchtling" verwendet, der sachlich falsch ist.

    Auch das herunterlügen und falsch verwenden von Begriffen ist ständige Praxis. Dieses Jahr sollen rd. 10.000 Wa's über Weischruschland nach Deutschland gekommen sein.
    Berichtet wird aber der "Großteil" wolle nach Deutschland. Ihr mich auch!

    Wie viele sind in Polen geblieben? 10, 25, 50 oder gar Hundert? Das wären immerhin 1%.

    Aber die Zahlen nennt die Presse nicht, auch keine Geschätzten. D. h. man müsste Formulierungen wie "fast alle" oder "nahezu alle" oder "bis auf ganz wenige Ausnahmen" usw. wollen alle
    nach Deutschland verwenden. Tut die "dt." Presse aber nicht.


    Zitat
    Wer ohne Pass in die Bundesrepublik einreist, macht sich strafbar. Paragraf 3 des Aufenthaltsgesetzes verpflichtet Ausländer, einen gültigen Pass mitzuführen und sich an zugelassenen Grenzübergangsstellen polizeilich kontrollieren zu lassen.

    ..........

    Für die unerlaubte Einreise sieht Paragraf 95 des Aufenthaltsgesetzes eine Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Gefängnis vor. Illegale Grenzübertritte werden aber oft nicht als Straftat erkannt und bleiben darum straffrei.


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    Geändert von Zack1 (23.11.2021 um 02:02 Uhr)
    „Wir schaffen Institutionen, Regierungen und Schulen, um uns im Leben zu helfen, doch jede Institution entwickelt nach einer Weile die Tendenz, sich nicht mehr so zu verhalten, als sollte sie uns dienen, sondern als sollten wir ihr dienen.
    Das ist der Moment, wenn das Individuum mit ihnen in Konflikt gerät.“

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