Noch mehr Wahlkreise

Rockmann beantragt demnach, die Wahl in den Wahlkreisen Charlottenburg-Wilmersdorf 6 und Marzahn-Hellersdorf 1 für teilweise ungültig zu erklären, weil sich hier Wahlfehler mandatsrelevant ausgewirkt haben könnten.

So seien im Wahlkreis 6 in Charlottenburg-Wilmersdorf zehn falsche Erststimmzettel und in 22 Fällen keine Erststimmzettel ausgegeben worden. Der Stimmenabstand zwischen dem Erstplatzierten und der erstunterlegenen Kandidatin betrage nur 19 Stimmen.

Im Wahlkreis 1 in Marzahn-Hellersdorf seien, obwohl vorhanden, in vier Wahllokalen über einen gewissen Zeitraum keine Erststimmzettel für die Abgeordnetenhauswahl ausgegeben worden. In der Summe betrage die Zahl 509. Der Stimmenabstand zwischen dem erstplatzierten Kandidaten und dem Erstunterlegenen betrage 70 Stimmen.
Innensenator legt Einspruch ein

Auch die Berliner Senatsverwaltung für Inneres unter Senator Andreas Geisel (SPD) hat nach den Pannen bei den Wahlen in der Hauptstadt Einspruch gegen das Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl erhoben. Der Einspruch sei fristgerecht beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin eingelegt worden und beziehe sich auf drei Wahlkreise, teilte die Behörde am Montag mit.

Im Wahlkreis Pankow 3 seien drei Wahlbezirke, in Charlottenburg-Wilmersdorf 6 sieben Bezirke und im Wahlkreis Marzahn-Hellersdorf 1 vier Wahlbezirke betroffen. Es lasse sich in diesen Wahlbezirken nicht ausschließen, „dass Fehler bei der Wahl das Ergebnis der Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten beeinflusst haben könnten“, hieß es. Als Fehler nannte die Behörde die Nichtausgabe von Stimmzetteln, die Ausgabe falscher Stimmzettel und längere Unterbrechungen der Wahlhandlung. [Links nur für registrierte Nutzer]

siehe ich war ja Eine Person, die Einspruch erhoben hatte, [Links nur für registrierte Nutzer]