Zitat Zitat von Väterchen Frost Beitrag anzeigen
Da sie Beamte (des Auswärtigen Dienstes) sind, klar.
Einfach so kündigen kann ein Beamter nicht. Er muss um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis ersuchen. Da gibt es dann noch allerhand Papierkrieg, weil er z. B. für die Jahre, in denen er keinen Beitrag zur Rentenversicherung gezahlt hat, nachversichert werden muss.