

Fundsache Internet!
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. ... (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.
In den kommenden Jahren wird Nummer 3 spannend für dich.... !!!![]()
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