Bammm! Gil schlägt zurück! Die nächste Anzeige liegt auf dem Tisch.
Der Rockmusiker Gil Ofarim will Vorwürfe, er habe einen Leipziger Hotelmitarbeiter verleumdet, offenbar nicht auf sich sitzen lassen. Ofarim habe eine Strafanzeige wegen „falscher Verdächtigung“ gegen den Mann erstattet, teilte die Staatsanwaltschaft Leipzig auf Anfrage des Tagesspiegels mit.
Eine falsche Verdächtigung wird nach Paragraf 164 Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet. Die Strafanzeige werde zusammen mit verschiedenen weiteren Anzeigen „unter allen strafrechtlichen Gesichtspunkten“ geprüft. Der Musiker wirft dem Hotelangestellten zudem antisemitische Äußerungen vor und verlangt Ermittlungen „wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände“.
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