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Diese Bundesländer lehnen die Option ab
Die Landesregierungen von Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben aktuell einer 2G-Option für Supermärkte eine Absage erteilt. So heißt es etwa in den neuesten Informationen der
[Links nur für registrierte Nutzer] vom Freitag: "Grundsätzliche Versorgungsbereiche wie der Einzelhandel (...) sind von der 2G-Option ausgenommen".
Die übrigen Bundesländer haben sich bisher nicht positioniert.
Wie die großen Supermarkt-Ketten auf die Möglichkeit zur Einführung von 2G reagieren
Nicht nur Edeka setzt weiter auf das bewährtes Hygienekonzept, zu dem unter anderem die Einhaltung der allgemeinen AHA-Regel (Abstand halten, Hygiene beachten, Alltag mit Maske) gehört. Die 2G-Regelung sei "keine Option", wie eine Unternehmenssprecherin auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte. Sie betonte: "Wir wollen auch weiterhin allen Menschen den Einkauf bei Edeka ermöglichen."
Ähnlich reagierte auch Rewe. Alle zur Rewe Group gehörenden Filialen, zu der neben den namensgebenden Supermärkten auch Penny gehört, "werden die Möglichkeit des 2G-Optionsmodells nicht nutzen", sagte ein Pressesprecher auf Anfrage unserer Redaktion.
"Zutrittsbeschränkungen zu den Märkten von
[Links nur für registrierte Nutzer] Nord und Süd im Sinne einer 2G- oder 3G-Regelung sind derzeit nicht geplant", erklärte auch der Discounter-Riese auf Anfrage. Und weiter: "Einzelne Kundengruppen vom Einkauf auszuschließen, würde grundsätzlich unserem Selbstverständnis des zuverlässigen Grundversorgers widersprechen." Ebenso wenig wollen Kaufland und Real die 2G-Regelung umsetzen, wie Firmensprecher auf Anfrage bestätigten.
Real wies in seiner Antwort an unsere Redaktion zudem darauf hin, dass eine Umsetzung voraussetze, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geimpft oder genesen seien. Das Problem: "Eine geplante 2G-Umsetzung stellt jedoch Stand heute auf Grundlage des geltenden Datenschutzes keinen triftigen Grund dar, Beschäftigte nach ihrem Impfstatus fragen zu dürfen."