User in diesem Thread gebannt : Manfred37 |
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Hört sich gut an, denn die wollen das die Leute gesund werden, möglichst geringe Kosten verursachen
Wissenschaftliche Berater der Stiftung GesundheitswissenWer wir sind Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen
Die Stiftung Gesundheitswissen (SGW) ist eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie wurde 2015 durch den Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. gegründet.
Die Stiftung Gesundheitswissen erarbeitet laienverständliche Gesundheitsinformationen auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft, stellt Präventionsmöglichkeiten vor, zeigt Beratungsangebote auf und stärkt das allgemeine Gesundheitswissen, indem sie beispielsweise die Strukturen des deutschen Gesundheitswesens erklärt. Dabei unterstützen uns renommierte Mediziner, Gesundheitswissenschaftler und andere Fachexperten. Dafür bedanken wir uns bei:
Prof. Dr. Gerd Antes: bis Oktober 2018 Co-Direktor des Deutschen Cochrane Zentrums am Universitätsklinikum Freiburg. Gründungs- und Vorstandsmitglied des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin (DNEbM) e.V und Mitglied des Expertenbeirats der Stiftung Gesundheitswissen.
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System Betrug lange geplant, mit einem Fake Virus, wo heute 90 Länder bestätigen, das man ihn nie isoliert, gefunden hat, inklusive Charite, Standfort Labore: Also Betrug pure und mit Vorsatz
Das Evidenz-Fiasko
Im Rubikon-Exklusivinterview erläutert der Professor für Mathematik, Dr. Stephan Luckhaus, dass die gegenwärtige Impfkampagne keinerlei wissenschaftliche Evidenz hat und erklärt, warum er aus der Leopoldina ausgetreten ist.
26.08.2021 von Flavio von Witzleben [Links nur für registrierte Nutzer]
"Israels Geheimvatikan" (Sachbuch) Teil 1-3 von Wolfgang Eggert
"Beutewelt" (politisch kritische Dystopie) Teil 1-7 von Alexander Merow
"Die Reichsdeutschen - Das Dritte Reich als 3. Supermacht auf Erden?" (Sachbuch) von Martin Neumann
"Beuteland - Die Ausplünderung Deutschlands nach 1945" (Sachbuch)
Aber irgendwie werden die auch nicht konkret. Ausserdem haben bei Az nur 12.000 Studienteilnehmer insgesamt teilgenommen. Also weitweg von den wohl hochgerechneten 20.000.
Ich suche nach Informationen ob die Studienteilnehmer bei dieser Studie alle absichtlich dem Virus ausgesetzt wurden. Ansonst schwindet die Aussagekraft ja ins bodenlose.
EVENT 201 - Beweist die PLandemie. - Geplante Wirklichkeit. Lernt die Fakten über EVENT 201 !
Reine Vorsatz Betrugs Zahlen, einfach mal auf Dashboard klicken dann kommt die Verbrecher Seite auf US Servern. RKI Betrugszahlen, ohne jede Basis, ohne jede Haftung und Niemand kennt die Zahlen
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siehe meine anderen Detail Ausführung, wo Lancet Ende März 2020, das ganz Zahlen Werk, als Phantom Zahlen Werk enttarnte, der Laura Gardner, mit microsoft und Github, als reines Experiment, was auch Arcis schreibt
Man kann einige Menschen die ganze Zeit und alle Menschen eine Zeit lang zum Narren halten; aber man kann nicht alle Menschen allezeit zum Narren halten.
Abraham Lincoln
1809 - 1865
Nicht nur bei allen kommerziellen, politischen und religiosen Veranstaltungen
sondern auch bei privaten Veranstaltung haftet der Veranstalter im Zuge der
Verkehrssicherungspflicht und ist Geschaedigten zu Schadenersatz
verpflichtet.
Die Verkehrssicherungspflicht obliegt demjenigen der eine Gefahrenquelle schafft
oder unterhaelt. Er hat die Pflicht alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen
(Sicherungsmassnahmen) zu treffen, um Schaeden anderer zu verhindern.
Die Verkehrssicherungspflicht ist in Deutschland eine deliktsrechtliche
Verhaltenspflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen, deren Unterlassen zu
Schadensersatzanspruechen nach den §§ 823 BGB fuehren kann.
Daher hat das Brainbug Michael Ballweg als Gruender der " Querdenken711 "
Bewegung auch das Haftungsrisiko fuer die Organisation von Demonstration
durch Lizenzvergabe auf die jeweiligen regionalen Veranstalter verlagert.
Der Sektenguru hat sich wahrscheinlich anwaltlich beraten lassen.
Michael Ballwag ist damit aus der Verantwortung. Den regionalen Veranstaltern
der " Querdenker " Demonstrationen obliegt die zivil- und strafrechtliche Haftung.
Dafuer zahlen die Dummdoedel sogar noch Lizenzgebuehren.
Die Veranstalter und Teilnehmer der " Querdenker " Demonstration kann man
daher nicht mehr verharmlosend als " naiv ", bezeichen weil sie sich von dem
Scharlatan Michael Ballweg wie dumme Esel vor den Karren spannen lassen.
Corona-Haftung auch bei privaten Feiern möglich!!!
Im Zusammenhang mit der jeden Veranstalter treffenden Veranstalterhaftung erreichen uns derzeit Anfragen von Veranstaltern (Gastgebern) privater Feiern. Gibt es auch dort eine Veranstalterhaftung? Was ist, wenn sich auf einer privaten Feier jemand ansteckt oder verletzt?
Wer haftet?*Hier ein Überblick:
Jeder -auch private- Veranstalter auch einer privaten Feier muss alles tun, sein Gäste vor vermeidbaren Gefahren zu schützen. Das gilt nicht nur im professionellen Veranstaltungsbereich, sondern eben auch bei privaten Feiern. Aus Rechtgründe ergibt sich das aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB). Hintergrund ist, dass jeder, der eine Gefahrenquelle begründet, dafür verantwortlich ist, dass Schäden und Gefahren möglichst vermieden und verhindert werden. Wird dagegen verstoßen, drohen Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche auch gegen private Gastgeber.
Bei zu lauter Musik kann z. B. ein Anspruch gegen die Gastgeber (Veranstalter) entstehen, wenn einer der Gäste einen Hörsturz erleidet (z. B.: BGH, Urteil vom 13. März 2001 – VI ZR 142/00). Die Haftung von professionellen Veranstaltern geht dabei natürlich weiter, weil neben den o.g. gesetzlichen Ansprüchen auch vertragliche Ansprüche gegen die Unternehmer von Partyevents bestehen. Aber auch im privaten Bereich ist eine Haftung der privaten Gastgeber wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht möglich (z. B. auch Brandgefahren, Fluchtweg zugestellt, zu viel Gäste auf zu engem Raum usw.).
Relevant wird das aktuell außerdem auch wegen coronabedingten Einschränkungen. Wenn z. B. zu viele Gäste oder Reiserückkehrer aus Risikogebieten eingeladen werden und es zu Ansteckungen kommt, ist eine Haftung der Gastgeber gegenüber den ggfls. geschädigten Gästen oder auch wegen Auswirkungen auf die Allgemeinheit durchaus möglich. Die Haftung der Gastgeber umfasst neben der zivilrechtlichen Haftung übrigens auch eine mögliche strafrechtliche Haftung, z. B. wegen des Verdachts fahrlässiger Körperverletzung gemäß §§ 223, 229, 230 StGB.
Private Gastgeber sollten daher unbedingt über eine private Haftpflichtversicherung verfügen. Bei größeren Feiern empfiehlt sich eine spezielle Veranstalterhaftpflichtversicherung, die z. B. auch Schäden an den Partyräumlichkeiten oder der gemieteten Musik- und Lichtanlage abdecken würde.
RA Kempgens, Stand 25.9.2020
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Geändert von ABAS (26.08.2021 um 19:26 Uhr)
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! " (Sheriff von Nottingham)
auf der Ignorier-Liste: autochthon, Blackbyrd, Empirist, feige, Justiziar, Lykurg, MANFREDM, phantomias, Politikqualle, Soraya, tosh, Virtuel
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