Bei dem Argument muß ich Dir zustimmen. Aber aus sich der Taliban, sind sie rechtsstaatlich. Sie setzen nur das geltende Gesetz, die Sharia durch. Für die Verweichlichung des Westens können die nichts. Deren Interpretation, einer Bewährungsstrafe für Vergewaltigung, wäre sicher, zulässig an Goim/Tieren, aber nicht an deren Gläubigen/Freien.
Mna könnte über eine Kooperation mit dem Taliban-Rechtssystem nachdenken. Wir schicken Beschuldigte mit deren Akten, zum Richter in ihrem Geburtsland. Die können dann urteilen, nach dem gewohntem Recht.




Mit Zitat antworten
