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Thema: Impfpflicht - Impfzwang - Solidarität - Nötigung - ... wohin geht die Reise ... ?

  1. #2291
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    Standard AW: Impfpflicht - Impfzwang - Solidarität - Nötigung - ... wohin geht die Reise ... ?

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Die Community der national denkenden Impfgegner ist deutlich größer als die der nationalen Impflinge.
    Das sind allenfalls Fake-Nationale, die in der jetzigen Situation kurz vor der Wahl dieses Impfthema hochkochen und Geld an irgendwelche Bodo Schiffmanns und Konsorten spenden, damit die angeblich einen Prozess gegen Christian Drosten vorbereiten, die vermutlich nie stattfinden werden.

    Was solls, es stehen jeden Morgen Tausende Trottel auf, die nur drauf warten, dass nen gewiefter Esoheini sie finanziell auszieht. Sollen sie machen, aber mir ihre Dummheit nicht als patriotischen Akt verkaufen.


    Und noch ist die AFD stärker als die Basis, deren Mitgliederzahlen zwar explodieren, die sich aber offenbar jetzt schon zerstreitet. Scheint also auch nicht so ganz hinzukommen mit "Lager der Impfgegner soviel größer". Das einzige, was Alice Weidel noch verzweifelt versucht, ist Schadenbegrenzung was die Anzahl der Deppen angeht, die zu Basis und Querdenkern überlaufen. Und natürlich heisst die Tatsache, dass sie nicht auf Linie von Bodo Schiffmann oder Ken Jebsen ist auch nicht, dass sie jede unverhältnismäßige oder bekloppte Maßnahme oder Übertreibung wie Ausgangssperren etc. gutheißt.

  2. #2292
    Heizer-Jünger! Benutzerbild von autochthon
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    Standard AW: Impfpflicht - Impfzwang - Solidarität - Nötigung - ... wohin geht die Reise ... ?

    Zitat Zitat von Silencer Beitrag anzeigen
    Weil es blinde Propaganda und Hetze gegen Andersdenkende ist. Eine bewußte Unterstützung
    des Regimes seitens der Medien.
    Springerpresse kam schon immer lautmalerisch daher. Egal unter welchem Kanzler.
    Wenn ich AdHoc aus einer Debatte "aussteige" könnte es damit zu tun haben, daß die Forenleitung meine Beiträge auf ein Mindestmaß zurechtzensiert hat und ich für Stunden gesperrt bin.
    Ansonsten - Willkommen im Forum der Freiheit des Wortes!

  3. #2293
    Mitglied Benutzerbild von bitchplease
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    Standard AW: Impfpflicht - Impfzwang - Solidarität - Nötigung - ... wohin geht die Reise ... ?

    Zitat Zitat von Shahirrim Beitrag anzeigen
    Aiwanger wird wirklich interessant, weil ja auch hier im Forum manch ein User sagt, dass man mit Corona keinen Blumentopf gewinnen kann. Mal sehen, wie viel Prozent der von der AfD abzieht, wenn er seine Haltung durchhält. Danach kann man entscheiden, ob Impfungen wirklich keine Sau interessieren für den Wahlkampf.

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    Gendersterne wohin das Auge blickt, dazu Regenbogenschwachsinn:

    Unter Familie verstehen wir jede Einheit von zwei (hetero- oder homosexuellen) Partner*innen oder von Alleinerziehenden mit Kindern.


    Wer die wählt, kann gleich grün wählen.

  4. #2294
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    Standard AW: Impfpflicht - Impfzwang - Solidarität - Nötigung - ... wohin geht die Reise ... ?

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Köstlich!


    Ein perfider Plan


    Die „epidemische Lage“ soll weiter gelten – ein perfider Plan
    Artikel von: Florian Kain
    veröffentlicht am 09.08.2021 - 22:26 Uhr




    In der Pandemie hat sich der Bundestag selbst entmachtet: Seit die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ gilt, kann die Regierung ohne Parlamentsbeschluss die Bürger mit ständig neuen Verboten und Vorschriften gängeln.

    Eine ganz gefährliche Entwicklung!


    Geht es nach den Spitzen von Union und SPD, soll der Corona-Ausnahmezustand endgültig zum Dauerzustand werden! Die „epidemische Lage“ soll weiter gelten! Das fordern sie vor der Ministerpräsidenten-Konferenz.



    Was für eine perfide Forderung!


    Der Bundestag ist das Zentrum unseres Staates, die Herzkammer unserer Demokratie. Hier sollen die von uns gewählten Abgeordneten nach bestem Wissen und Gewissen über Gesetze abstimmen, den Weg unseres Landes bestimmen.

    Genau das wollen die Spitzen von Union und SPD offensichtlich verhindern. Sie setzen darauf, dass niemand der eigenen Leute kurz vor der Wahl gegen sie aufmuckt!

    Doch genau das muss passieren! Die Abgeordneten müssen die "epidemische Lage" beenden – und sich endlich ihre Macht zurückholen.

    Damit sie das tun können, wofür sie gewählt sind: die Regierung zu kontrollieren.



    [Links nur für registrierte Nutzer]

    ........................................


    Regierung abwatschen!

    AfD wählen!
    <a href=https://pbs.twimg.com/profile_images...ably_small.jpg target=_blank>https://pbs.twimg.com/profile_images...ably_small.jpg</a>Igno-ProllBank: Stalker ManfredM, et al...

  5. #2295
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: Impfpflicht - Impfzwang - Solidarität - Nötigung - ... wohin geht die Reise ... ?

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Da ein Impf-Zwang diese Gesellschaft endgültig zerstören, bzw. diese Republik und ihre Grundrechte gar erschüttern könnte, eröffne ich dieses Thema hier.

    Nachdem durch die Politik im letzten Jahr und teilweise heute noch verkündet wird, daß es keine Impfpflicht, für mich Impfzwang, geben wird, nimmt die Salamitatktik immer stärker Fahrt auf, bzw. äußern immer mehr Politiker, daß sie einen Impfzwang, sie nennen es Impfpflicht, befürworten.
    ............
    Je nach Chef, der Impfzwang besteht mit allen MItteln bei Lehrern, bei Pflege Personal und massiver Druck, wer Reisen will und Markus Söder tobt sich wie Goebbels aus, und Lothar Wieler sowieso . Identisches Drehbuch. Frankreich, Italien mit Drahi, der EU Ratte


    Wie ich von Beginn belegte, besteht ein script, ein Plan, den Betrug zu organisieren, denn immer überall das selbe Drehbuch auf Kommando: Wer Verstand hat, erkennt, das können nur Biowaffen Experten, des [Links nur für registrierte Nutzer]: Die Namen sind bekannt, sogar die Verbindungen zu Lothart Wieler, dem Volksdeppen Markus Söder, Horst Seehofer und welche Staatsekretäre mit der erfundenen Medien Wuhan Story, Lockdown organisierten. Welche Verbrecherischen PR Firmen die Lügen verbreiten sollen, wie Marmelade, oder Krieg, Alles mit Namen bekannt. Lothar Wieler, ein Studienfreund, des BND Chefs: [Links nur für registrierte Nutzer], ein Deppen Jurist der CDU. Er hätte die Wuhan Story, wie auch Heiko Maas, mit Clemens von Goetze vor Ort, als Fake enttarnen müssen, und als Show. Ich erklärte das im Juni 2020, weil ich mit das von einem Regierungs nahmen Chinesen erklären liess, den ich traf, aber wegen anderen Sachen. Drehbuch des Betruges war überall der Erpressung, in Balkan Ländern und Weltweit zu erkennen. Wo blieb der Trottel BND.

    Bruno Kahl, ist tiefster NRW Sumpf, mit dem besten Lehrmeister, für Betrug, Korruption und Politik Show
    Nach einer ersten beruflichen Station bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) war Kahl 1995 bis 1996 Referent im Bundeskanzleramt. 1996 bis 2005 war er bei der CDU/CSU-Bundestagsfraktion tätig, wo er dem Fraktionsvorsitzenden, Wolfgang Schäuble, in verschiedenen Funktionen zuarbeitete.............2010 folgte er Schäuble zum Bundesministerium der Finanzen (BMF) und wurde ebenfalls Leiter des Leitungsstabes dieses Ministeriums. Seit 2011 war er als Ministerialdirektor Leiter der Abteilung VIII (Privatisierungen, Beteiligungen und Bundesimmobilien) im BMF.
    Betrug und Bestechungs Experte, ist Bruno Kahl, nur gut für einen Kaspar Auftritt im ZDF



    Negativ Deppen Weltweit inzwischen, die Deutschen Institutionen

    Reale Fähigkeit: Nasenbohren, für Kriminelle: MIt dem Trottel Verein, verlor der BND, Deutschland die höchste Geheimhaltungstufe, bei der NATO, Pentagon, Polizei Behörden International,das ist die Operative Planung. Deshalb mussten die Deutschen Bla, Bla Typen, allein aus Afghanistan abziehen, in Mali ebenso: Ein reine Wurstel, Show Truppe für Foto Termine.


    Frankreich: Impfpflicht durch die Hintertür jetzt Schock-Realität


    Trotz riesiger Bürger-Proteste ist die Impfpflicht durch die Hintertür seit gestern in Frankreich Realität. Ich muss sagen, was ich sah, schockierte mich. / [Links nur für registrierte Nutzer]
    Geändert von navy (10.08.2021 um 07:28 Uhr)

  6. #2296
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    Standard AW: Impfpflicht - Impfzwang - Solidarität - Nötigung - ... wohin geht die Reise ... ?

    Zitat Zitat von Widder58 Beitrag anzeigen
    Es wird ja auch nur einen kleinen Teil dahinraffen, andere werden lebenslang ihren Spaß haben und bei vielen wird sich der Körper noch zu helfen wissen.
    Der kleine Teil dürfte dennoch die Zahl der explizit am Virus verstorbenen übersteigen - und es werden weit jüngere Menschen sein.

    Warten wir es mal ab. Horrorszenarien gibt es seit Menschengedenken, nur die Allerwenigsten sind eingetroffen.
    Bis dato war Angst nie ein guter Ratgeber.

  7. #2297
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    Gast

    Standard AW: Impfpflicht - Impfzwang - Solidarität - Nötigung - ... wohin geht die Reise ... ?

    Zitat Zitat von Larry Plotter Beitrag anzeigen
    Warten wir es mal ab. Horrorszenarien gibt es seit Menschengedenken, nur die Allerwenigsten sind eingetroffen.
    Bis dato war Angst nie ein guter Ratgeber.
    So isses. Ich habe mich längst daran gewöhnt, von untergangsgeplagten Schwuchteln umgeben zu sein.

  8. #2298
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Impfpflicht - Impfzwang - Solidarität - Nötigung - ... wohin geht die Reise ... ?

    Impfverweigerer sollten bei ihrer Risikokalkulation unbedingt straf- und zivilrechtliche Gesichtspunkte betrachten.
    Wenn ein mit SARS-CoV2 infizierter Impfverweigerer fahrlaessig eine anderen Person mit dem SARS-CoV2
    Virus infiziert und das zu Erkrankung bzw. sogar dem letalen Abgang der Person fuehrt, kann der Impfverweigerer
    straf- und zivilrechtlich in die Haftung genommen werden. Ausschlagen des Impfangebotes kann ebenfalls
    als fahrlaessige Verhalten bewertet werden. * Fahrlaessiges Verhalten ist schuldhaftes Verhalten.

    Es gibt einen weiteren rechtlichen Gesichtspunkt der bei Impfverweigerern greift, weil sie das Impfangebot
    ausgeschlagen haben. Im Falle der Erkrankung des Impfverweigerers mit dem SARS-CoV2 Virus besteht nach
    § 56 Abs. 1 IfSG kein Anspruch auf Entschaedigung.

    Man sollte daher nicht abwarten bis die Straf- und Zivilgerichte erste Urteile gegen Impfverweigerer verhaengt
    haben. Schliesslich kann es jeden Impfverweigerer treffen.

    Achtung Haftung! Zivilrechtliche und strafrechtliche Gefahren bei fahrlässiger Corona-Ansteckung
    ...
    Aus hiesiger Sicht wird oft unterschätzt, dass neben Verstößen gegen Coronaschutzverordnungen (z. B. Verstoß gegen Maskenpflicht) auch strafrechtliche und zivilrechtliche Haftung für Schäden und Schmerzensgeld möglich sind. Strafrechtlich kommt eine Ahndung nach dem Strafgesetzbuch dann in Betracht, wenn man mit akuten Symptomen nicht sofort in ärztliche Behandlung begibt und jemanden ansteckt. Das kann unter dem Gesichtspunkt bedingten Vorsatzes sogar zu einer Strafbarkeit wegen vorsätzlicher (!) gefährlicher (!) Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB („Beibringung von gesundheitsschädlichen Stoffen“) führen, Strafrahmen 6 Monate bis zu 10 Jahren Haft.

    Wer sich durch offenbar sorgloses Verhalten -fahrlässig– ansteckt und Viren verbreitet (z. B. kein Coronatest nach Rückreise aus Risikogebiet), riskiert eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung (§§ 223, 229, 230 StGB). Körperverletzung ist ein sog. Antragsdelikt und wird grunds. nur auf Antrag des Geschädigten von Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt. Es kann aber auch ermittelt werden, wenn die Staatsanwaltschaft von sich aus ein öffentliches Interesse an Strafverfolgung sieht (§ 230 StGB). Zivilrechtlich ist bei zumindest sorglosem Verhalten Anderen gegenüber ebenfalls ein Haftung für Schäden (z. B. Schul- oder Betriebsschließungen) und Schmerzensgeld (§ 253 BGB) möglich.

    Ein solche Haftung ergibt sich aus der allgemeinen Haftung für sog. unerlaubte Handlung gemäß § 823 BGB i. V. m. § 223, 229 StGB. Geschädigte und nachfolgend Infizierte können in solchen Fällen Zahlungen von dem direkten Verursacher fordern, wenn dem ein Verschulden an der Ansteckung nachgewiesen werden kann.
    ...

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Hygiene
    Schadensersatz bei Corona-Infektion? Wer haftet?


    Wer sich als Patient im Krankenhaus mit dem Corona-Virus infiziert, hat Chancen auf Schadensersatz, wenn Hygienevorschriften vom Beklagten nicht eingehalten wurden. Durch den Corona-Virus entstehen sowohl für den Einzelnen als auch für die Gesellschaft erhebliche Schäden. Da die Problematik erst seit kurzer Zeit akut ist, gibt es selbstverständlich noch keine Urteile, die abschließend klären, ob und in welchem Umfang für diese Schäden eine Haftung übernommen wird. Dennoch ist es aber möglich, vergleichbare Haftungsansätze auf die aktuelle Situation zu übertragen.

    Drei typische Szenarien im Überblick:

    1. Ansteckung mit dem Corona-Virus im Krankenhaus
    Das Thema Krankenhauskeime ist unabhängig von der aktuellen Corona-Welle bereits Gegenstand zahlreicher Verfahren. Die Gerichte haben herausgearbeitet, dass es grundsätzlich Aufgabe des Krankenhauses ist, darzulegen, dass alle nötigen Hygienevorschriften eingehalten wurden. Kann der Betroffene daher nachweisen, dass er sich im Krankenhaus angesteckt hat, so ist dies eine gute Ausgangsbasis für einen Schadensersatzanspruch.
    Der Bundesgerichtshof hat dazu entschieden (BGH, Beschluss vom 16. August 2016 – VI ZR 634/15 –), dass der Krankenhausträger eine sekundäre Darlegungs- und Beweislast dahingehend hat, dass die Hygienestandards eingehalten wurden:

    „Hat der Patient konkrete Anhaltspunkte für einen Hygieneverstoß vorgetragen, trifft den Krankenhausträger die sekundäre Darlegungslast hinsichtlich der Maßnahmen, die er ergriffen hat, um sicherzustellen, dass die vom Sachverständigen als Voraussetzung für ein behandlungsfehlerfreies Vorgehen angeführten Hygienebestimmungen eingehalten wurden. (Rn. 14)“

    Für Betroffene, die davon ausgehen, dass sie sich im Krankenhaus mit Corona angesteckt haben, ergibt es durchaus Sinn, hier Schadensersatz geltend zu machen.

    2. Ansteckung auf einer Veranstaltung oder in einem Geschäft

    Wer ein Geschäft eröffnet oder eine Veranstaltung organisiert, trifft sogenannte Verkehrssicherungspflichten.
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGHs ist derjenige, der eine Gefahrenlage – gleich welcher Art – schafft, grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern. Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren

    (Senatsurteile vom 6. März 1990 – VI ZR 246/89, mwN). Verkehrssicherungspflichtig ist auch derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine eingetretene Gefahrenlage andauern lässt (vgl. Senatsurteil vom 16. Februar 2006 – III ZR 68/05).

    Wendet man diese Grundsätze auf den Corona-Virus an, so haften der Veranstalter und der Inhaber des Geschäfts nicht für jeden, der sich dort ansteckt. Er haftet allerdings dann, wenn er Maßnahmen nicht ergriffen hat, die ein umsichtiger und verständiger Mensch ergriffen hätte.

    Dies kann bedeuten, dass er im Wesentlichen dann haftet, wenn der Veranstalter oder Inhaber sich nicht an die offiziellen Empfehlungen zum Umgang mit Corona gehalten hat. Er würde zum Beispiel dann haften, wenn er wusste, dass einer seiner Mitarbeiter im Krisengebiet war und die empfohlene Karenzzeit von zwei Wochen zu Hause nicht eingehalten hat. Ebenfalls könnte man eine Haftung gut begründen, wenn er vernünftige Maßnahmen unterlassen oder unvernünftige Maßnahmen getroffen hat.

    3. Ansteckung durch einen Dritten

    Wird man durch einen Dritten angesteckt, so stellt sich die Frage, ob dieser hierfür auf Schadensersatz haftet. Als Ausgangspunkt für diese Frage lässt sich die bisherige Rechtsprechung des BGHs zur Ansteckung mit HIV heranziehen.
    Hier entschied der Bundesgerichtshof, dass eine Haftung für eine HIV-Infektion vorliegt, wenn
    •der Infizierte von seiner Erkrankung gewusst hat,
    •er dem Betroffenen nichts davon mitgeteilt hat
    •und trotzdem mit ihm ungeschützten Sexualverkehr ausgeübt hat.

    Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 04. November 1988 – 1 StR 262/88 –) führt wörtlich aus:

    „Jedenfalls beginnt die Strafbarkeit des Täters dort, wo er kraft überlegenen Sachwissens das Risiko besser erfaßt als der sich selbst Gefährdende. So verhält es sich aber, wenn jemand, dem bekannt ist, daß er HIV-infiziert ist, geschlechtlich verkehrt mit einem anderen, den er von der Infektiosität und der mit seiner Ansteckung verbundenen Lebensgefahr nicht informiert hat.“

    Überträgt man dies auf den Corona-Virus, so haftet derjenige, der von seiner Ansteckung oder zumindest von seiner erheblichen Gefährdung gewusst hat und dann, ohne die Menschen in seiner näheren sozialen Umgebung zu informieren, ungeschützt mit ihnen Kontakt hat.


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    * 2. Schuldformen im Einzelnen

    a) Vorsatz (Rn. 42-54)
    aa) Bedeutung (Rn. 42, 43)

    bb) Bezugspunkt (Rn. 44)

    cc) Elemente (Rn. 45-54)
    (1) Wissen (Rn. 46-49)

    (2) Wollen (Rn. 50-53)

    (3) Beweislast (Rn. 54)


    b) Fahrlässigkeit (Rn. 55-133.1)
    aa) Allgemeines (Rn. 55-71)
    (1) Bedeutung (Rn. 55)

    (2) Bezugspunkt (Rn. 56)

    (3) Elemente (Rn.57-71)


    bb) Einfache Fahrlässigkeit (Rn. 72-90)

    cc) Grobe Fahrlässigkeit (Rn. 91-133.1)

    (1) Bedeutung (Rn. 91, 92)

    (2) Definition und Maßstab (Rn. 93-97)

    (3) Beweislast (Rn. 98, 99)


    (4) Beispiele (Rn. 100-133.1)
    (a) Arzthaftung (Rn. 101-103)

    (b) Bankrecht (Rn. 104-108)

    (c) Berufsausübung (Rn. 109-114)

    (d) Brandgefährliche Gegenstände (Rn. 115, 116)

    (e) Gutachtertätigkeit (Rn. 117)

    (f) Straßenverkehr (Rn. 118-126)

    (g) Unternehmenskauf (Rn. 127-130)

    (h) Urheberrecht (Rn. 131)

    (i) Waffen (Rn. 132)

    (j) Sonstige Alltagssituationen (Rn. 133, 133.1)


    Zitiervorschlag:

    BeckOGK/Schaub, 1.3.2021, BGB § 276 Rn. 42-133.1

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    Geändert von ABAS (10.08.2021 um 07:42 Uhr)
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! " (Sheriff von Nottingham)

    auf der Ignorier-Liste: autochthon, Blackbyrd, Empirist, feige, Justiziar, Lykurg, MANFREDM, Marder2, Optimist, phantomias, Politikqualle, Soraya, Virtuel

  9. #2299
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Impfpflicht - Impfzwang - Solidarität - Nötigung - ... wohin geht die Reise ... ?

    Zitat Zitat von Lykurg Beitrag anzeigen
    "Ungeimpfte müssen jetzt zittern!" hetzt die "Welt". Wird Zeit, dass es Aktionen gegen dieses Drecksblatt und seine Schmierer gibt. Ist echt krass, wie die inzwischen hetzen und wettern. Da ist selbst die DDR blass gegen
    Warum muessen Impfverweigerer jetzt zittern? Hat die Bundesregierung meinen genialen
    Vorschlag uebernommen und hartnaeckige Impfverweigerer werden in Einkaufspassagen
    an den Pranger gestellt, damit alle verstaendigen, vernuenftigen und sozial kompetenden
    Buerger die asozialen, unsolidarischen Subjekte mit faulen Eiern, verdorbenen Gemuese
    und stinken Fischen bewerfen koennen?
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! " (Sheriff von Nottingham)

    auf der Ignorier-Liste: autochthon, Blackbyrd, Empirist, feige, Justiziar, Lykurg, MANFREDM, Marder2, Optimist, phantomias, Politikqualle, Soraya, Virtuel

  10. #2300
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    Standard AW: Impfpflicht - Impfzwang - Solidarität - Nötigung - ... wohin geht die Reise ... ?

    Zitat Zitat von Shahirrim Beitrag anzeigen
    Aiwanger wird wirklich interessant, weil ja auch hier im Forum manch ein User sagt, dass man mit Corona keinen Blumentopf gewinnen kann. Mal sehen, wie viel Prozent der von der AfD abzieht, wenn er seine Haltung durchhält. Danach kann man entscheiden, ob Impfungen wirklich keine Sau interessieren für den Wahlkampf.




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