Es ist doch bekannt, dass bei einer erteilten Notzulassung die Produzenten des Serums aus jeglicher Haftung genommen werden (müssen)!
Mit einer regulären Zulassung (bedingte Marktzulassung) ändert sich das, wenn es in den Verträgen nicht explizit anders vereinbart wurde.Werde eine Notfallverwendung von einem Mitgliedstaat empfohlen oder vorgeschrieben, müsse er den Hersteller und Inverkehrbringer „aus der administrativen und zivilrechtlichen Haftung“ ausnehmen, da er den Vertrieb des nicht zugelassenen Medikaments oder Impfstoffs zuvor explizit genehmigt habe, heißt es in der Stellungnahme der EU.
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