User in diesem Thread gebannt : Wühlmaus |
Ich hab jetzt in der Bücherei den bisher unbekannten Krimi von Edgar Wallace entdeckt: Der Siezer!
[Links nur für registrierte Nutzer]Der derzeit oft verwendete Begriff „Notfallzulassung“ ist irreführend und eigentlich auch falsch. Denn in Wahrheit handelt es sich bei den Corona-Impfstoffen, für die eine Zulassung bei der Europäischen Zulassungsbehörde EMA beantragt wurde, nicht um eine Notfall-, sondern um eine bedingte Zulassung.
Eine solche „Conditional Marketing Authorisation“ (CMA) existiert prinzipiell schon länger und Hersteller suchen dann um diese Form der Zulassung an, wenn es einen ungedeckten medizinischen Bedarf dafür gibt, aber noch nicht alle notwendigen Daten für eine reguläre Zulassung vorhanden sind.
Coronaimpfstoff: Diese Nachteile birgt eine Notfallzulassung
[Links nur für registrierte Nutzer]Hersteller müssen von Haftung ausgenommen werden
Werde eine Notfallverwendung von einem Mitgliedstaat empfohlen oder vorgeschrieben, müsse er den Hersteller und Inverkehrbringer „aus der administrativen und zivilrechtlichen Haftung“ ausnehmen, da er den Vertrieb des nicht zugelassenen Medikaments oder Impfstoffs zuvor explizit genehmigt habe, heißt es in der Stellungnahme der EU.
Ähm... Du interpretierst mein Posting nicht richtig.
Es ging hierbei konkret nicht um den Vergleich von Vakzinen, sondern um die Verifizierbarkeit fachärztlicher Aussagen! Aber das weißt du doch. Warum wolltest du mir ein Bein stellen? Ich kenne mich im Umgang mit "Strohmännern" bestens aus, da ich gelegentlich selber welche auslege...
Ich hab jetzt in der Bücherei den bisher unbekannten Krimi von Edgar Wallace entdeckt: Der Siezer!
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