
Zitat von
Widder58
Gericht kippt Schließung von Discos bei Inzidenz über 10
15.00 Uhr: Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die coronabedingte Schließung von Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 10 außer Vollzug gesetzt. Der Beschluss ist unanfechtbar, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.
Az.: 13 MN 352/21
Die Antragstellerin, die eine Shisha-Bar in Delmenhorst betreibt, hatte in einem Normenkontroll-Eilantrag argumentiert, die Schließung sei unverhältnismäßig. Nach den vom Robert Koch-Institut (RKI) aufbereiteten Daten spiele das Infektionsumfeld Gaststätte oder Shisha-Bar nur eine untergeordnete Rolle. Darüber hinaus seien die Inzidenzwerte willkürlich gewählt und nicht mehr hinreichend aussagekräftig, da sie die notwendigen Parameter nur unzureichend berücksichtigten.
Der Senat entsprach dem Antrag: Bei der Schließung der Einrichtungen handele es sich nicht um eine notwendige Schutzmaßnahme im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Weitere Äntrage von Diskotheken- und Shisha-Bar-Betreibern sind damit gegenstandslos geworden.
Der absolute Vollwitz, jetzt schon bei Inzidenzen von 10 Betriebe zu schließen.
Da müssen Leute am Ruder sein, diie nicht mehr zurechnungsfähig sind. Absolut geistesgestörte Hysteriker, die da in den Amtsstuben sitzen.