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Thema: Querdenker-Demo trotz Verbot - Berlin 01.08.2021

  1. #551
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Querdenker-Demo trotz Verbot - Berlin 01.08.2021

    Zitat Zitat von goldi Beitrag anzeigen
    Bodo Schiffmann hat genug von Berlin.
    Es ist alles gesagt.
    Das finde ich lustig. Moeglicherweise will Bodo Schiffmann bei einer Querdenker Demo
    nicht enden wie der Student Benno Ohnesorg bei einer Demo gegen " Jubelperser " !

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    auf der Ignorier-Liste: autochthon, Blackbyrd, Empirist, feige, Justiziar, Lykurg, MANFREDM, observator, Optimist, phantomias, schlaufix, Soraya, Virtuel

  2. #552
    Sudbury-Schul-Befürworter Benutzerbild von DonauDude
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    Standard AW: Querdenker-Demo trotz Verbot - Berlin 01.08.2021

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Wie oft wurde das schon prophezeit ... und nix ist eingetreten.
    Naja, die Infektionen steigen vielleicht - aber das ist ja dann eine gute Entwicklung, denn das ist sicherer als die Impfung, um immun zu werden.
    Für ein Ausoptierungsgesetz, so dass Landkreise und Großstadtbezirke im Konfliktfall mit Lokalreferendum legal aus lokal unerwünschten Gesetzen ausoptieren können.

  3. #553
    Mitglied Benutzerbild von mick31
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    Standard AW: Querdenker-Demo trotz Verbot - Berlin 01.08.2021

    Zitat Zitat von autochthon Beitrag anzeigen
    Die Länderpolizeien haben ziemlich klar umrissene Handlungsmaximen, die auf Gesetzgebungen fussen.

    Wo ist das Problem?


    Ja ist klar.......

    Du lügst fast so wie das Zwangsgebühren TV.

    Wo ist Merkels Stasiakte?

  4. #554
    Meisterdiener Benutzerbild von Flaschengeist
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    Standard AW: Querdenker-Demo trotz Verbot - Berlin 01.08.2021

    Zitat Zitat von Larry Plotter Beitrag anzeigen
    Tja , warum musste Schill auch in die Politik gehen. Der wäre als Richter dann für die härtere Gangart zuständig gewesen.
    Warum kommst du dann mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz, wohl wissend, dass das System darauf pfeift?
    Wenn du überredet, ermahnt, unter Druck gesetzt, belogen, durch Anreize gelockt, gezwungen, gemobbt, bloßgestellt, beschuldigt, bedroht, bestraft und kriminalisiert werden musst …Wenn all dies als notwendig erachtet wird, um deine Zustimmung zu erlangen, kannst du absolut sicher sein, dass das, was angepriesen wird, nicht zu deinem Besten ist.

  5. #555
    Mitglied
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    Standard AW: Querdenker-Demo trotz Verbot - Berlin 01.08.2021

    Zitat Zitat von twoxego Beitrag anzeigen
    Der Unterschied ist einfach der, dass es sich beim CSD um eine angemeldete und genehmigte Veranstaltung handelte.
    Das mag man nun finden, wie man will.
    Die Büttel hatten jedenfalls keinerlei Grund oder Befugnis dagegen vorzugehen.
    Demonstrationen müssen nicht genehmigt werden. Das Recht auf Demonstration ist ein Grundrecht. Dafür braucht es keine Erlaubnis.
    Und selbst wenn eine Demonstration verboten wird, dann ist es immer noch nicht nötig, das Recht mit allen Mitteln durchzusetzen, solange die Veranstaltung friedlich bleibt.
    My car is fast, my teeth is shiny
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  6. #556
    GESPERRT
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    Standard AW: Querdenker-Demo trotz Verbot - Berlin 01.08.2021

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Demonstrationen müssen nicht genehmigt werden. Das Recht auf Demonstration ist ein Grundrecht. Dafür braucht es keine Erlaubnis.
    Und selbst wenn eine Demonstration verboten wird, dann ist es immer noch nicht nötig, das Recht mit allen Mitteln durchzusetzen, solange die Veranstaltung friedlich bleibt.
    Das ist ein wichtiger Punkt! Welche angebliche Gefährdung ging denn von der Demo aus? Gab es Ausschreitungen gegen die Polizei oder gegen Sachen? Plünderungen, brennende Autos?
    Mehrheitlich gingen die Attacken und Provokationen von der Polizei aus!

  7. #557
    Mitglied
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    Standard AW: Querdenker-Demo trotz Verbot - Berlin 01.08.2021

    Zitat Zitat von Larry Plotter Beitrag anzeigen
    1) sicher wußten die Veranstalter dies:

    "Wie „Querdenker“ die Behörden in Berlin systematisch vorführten"

    [Links nur für registrierte Nutzer]


    2) Du solltest langsam mal aufhören zu versuchen, Leute die nicht Deiner Meinung sind, zu diffamieren.
    Sowas zeugt nur entweder von mangelnden Argumenten oder nicht so guten Charaktereigenschaften.
    Besser wäre es mit vernünftiger Argumentation.......
    Das hat nichts mit anderer Meinung zu tun, damit komme ich gut klar.
    Aber ich mag nun einmal Systemwixxer deiner Sorte nicht, die unreflektiert alles, was sie abends in den Nachrichten hören, hier wortwörtlich wiederkäuen.
    Und das sage ich denen auch.
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  8. #558
    Mitglied Benutzerbild von schlaufix
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    Standard AW: Querdenker-Demo trotz Verbot - Berlin 01.08.2021

    Zitat Zitat von Esreicht! Beitrag anzeigen
    Im Berliner James-Simon-Park in Berlin gabs wieder mal eine Party mit Hunderten Jugendlichen.Die anrückende Polizei wurde mit Flaschen beworfen, Messer und Macheten sichergestellt und es gab 15 verletzte Polizisten, Festnahmen nur 5!

    Auf der Demo gabs 0=Null verletzte Polizisten, aber 600 Festnahmen durch marodierende Schlägertrupps, 1 Demonstrant kollabierte bei der "Identitätsfeststellung" lt. focus und verstarb. Ermittlungen sind eingeleitet.

    kd
    Nun hat aber jeder gesehen wie ein Polizist von einem Wirrkopf angegangen wurde. Hast du da weggeschaut?
    [SIGPIC][/SIGPIC]

  9. #559
    Vorher Veltins007 Benutzerbild von Krombacher007
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    Standard AW: Querdenker-Demo trotz Verbot - Berlin 01.08.2021

    Zitat Zitat von autochthon Beitrag anzeigen
    Die Länderpolizeien haben ziemlich klar umrissene Handlungsmaximen, die auf Gesetzgebungen fussen.

    Wo ist das Problem?
    Das Problem ist, dass die Rechtsgrundlage dafür äußerst dünnes Eis ist.

    Schauen wir doch mal ins Infektionsschutzgesetz

    Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
    § 28 Schutzmaßnahmen
    (1) Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in § 28a Absatz 1 und in den §§ 29 bis 31 genannten, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist; sie kann insbesondere Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten. Unter den Voraussetzungen von Satz 1 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen. Eine Heilbehandlung darf nicht angeordnet werden. Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt.
    Da ist ganz klar die Rede davon, dass man Grundrechtsbeschränkungen gegen Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider aussprechen/anordnen kann...
    Wenn Personen die Kriterien des § 28 (1) resp. die des § 2 Ziff. 4-7 IfSG erfüllen (Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider), haben diese Personen insb. die Maßnahmen gem. 29 - 31 IfSG zu dulden. - Gesunde Personen (ca. 80 Millionen Menschen) sind hiervon nicht betroffen.

  10. #560
    GESPERRT
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    Standard AW: Querdenker-Demo trotz Verbot - Berlin 01.08.2021

    Zitat Zitat von schlaufix Beitrag anzeigen
    Nun hat aber jeder gesehen wie ein Polizist von einem Wirrkopf angegangen wurde. Hast du da weggeschaut?
    Und das rechtfertigt 600 Festnahmen?

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