Zitat Zitat von amendment Beitrag anzeigen
Du solltest wissen, dass du zur Inanspruchnahme des ALG I in deine Arbeitslosenversicherung einzahlst. Das diesbezügliche Arbeitslosengeld wird nicht durch das allgemeine Steueraufkommen entrichtet!

Beim ALG II ist das anders; dieses sog. Hartz-IV-Geld wird dem Sozialetat entnommen und dieser speißt sich bekanntlich tatsächlich durch die Steuern.
Danke für die Erklärung.