Bundesbehördensicherheitsmitarbeiter brauchen sich nicht mehr an diese Regeln halten.
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Die Bundesregierung hat Ende 2020 die Verordnung über die Freistellung von Behörden, Dienststellen und Gerichten des Bundes von waffenrechtlichen Vorschriften (Waffengesetz-Bund-Freistellungsverordnung – [Links nur für registrierte Nutzer]) erlassen.




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