Zitat Zitat von tabasco Beitrag anzeigen
Seit wann nehmen die "zuständigen Krankenkassen" überhaupt jemanden "wegen grober Fahrlässigkeit in Regress"...? Und wenn sie das ab jetzt machen sollen, dann auch bitte konsequent: Extremsportverletzungen und Sucht- und Suchtfolge- Erkrankungen möchte ich dabei gerne berücksichtigt sehen

Absolut. Du hast begriffen, worauf ich hinaus will. Um deine Frage zu beantworten: Nicht. Es gibt keine Regelung für solche Fälle. Das aber sollte sich eben ändern und ja, genauso für Extremsportarten oder Autoraserei etc. Eine "Grobe Fahrlässigkeit" sollte deutlich gröbere Folgen haben als bisher. Bisher schlimmstenfalls einen Bußgeldbescheid, aber die Gesundheitskosten zahlt die KK trotzdem und damit die Gemeinschaft der Bürger. Warum sollte sie?