Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
Ich habe ein Problem mit Begriffen wie Schummelei, Schwindelei, Fehler, Unachtsamkeit etc...a) die Fälschung eines Lebenslaufes ist knallharter Betrug und b) das verwenden urheberrechtliche geschützter Tatbestände ohne Genehmigung des Urhebers ist eine Straftat.

Während a) aber ALLE betrifft, denn ob die Frau OHNE gefälschten Lebenslauf in die Position gekommen wäre wo die Frau heute ist kann man in Frage stellen, betrifft b) nur die Urheber und die können rechtliche Schritte einleiten.

Über die "Ehrlichkeit" von Parteien und deren Mitgliedern zu fabulieren - es mag welche geben, denn keine Regel ohne Ausnahme - ist müssig.
Wäre Annalena B. Mitglied in der AfD, hätte man sie medial längst zerfleischt, zum "Verdachtsfall" erklärt, und sie strafrechtlich verfolgt...