Es ist traurig, wenn ich von Bundeszentrale f pol Bildung zitieren muss, aber:
Mensch hat das Recht, einem anderen Menschen Gewalt anzutun.
Zum Beispiel wurden in der Nazi-Zeit behinderte Menschen festgehalten und umgebracht,
weil sie eine Behinderung hatten.
Das nennt man "Euthanasie"-Morde. So etwas verbietet die Menschenwürde.
Kein Mensch darf gefoltert oder getötet werden.
Alle Menschen müssen mit Würde behandelt werden.
Kein Mensch, der wirklich Hilfe braucht,
darf allein gelassen werden.
Das gilt zum Beispiel auch
- für alle Menschen, die krank sind.
- für alle Kinder, die ohne Eltern sind.
- für alle Menschen, die nach Deutschland geflohen sind.
Auch die Würde von Menschen, die ein Gesetz gebrochen haben,
muss beachtet werden.
Das hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Das Bundesverfassungsgericht ist
das höchste Gericht in Deutschland.
Es hat zum Beispiel entschieden:
Auch Menschen im Gefängnis müssen die Hoffnung haben,
dass sie das Gefängnis irgendwann wieder verlassen dürfen.
Auch jemand, der einen anderen Menschen ermordet hat.
Ein Leben ohne Hoffnung ist nicht menschenwürdig.
Ein Gericht muss deshalb nach 15 Jahren prüfen:
Kann ein Mensch das Gefängnis wieder verlassen?
Der Staat muss die Grundrechte beachten
Die Grundrechte sollen die Menschen vor dem Staat schützen.
Deshalb müssen alle, die im Staat arbeiten,
die Grundrechte beachten.
In Artikel 1 steht dazu:
- Die Menschen, die Gesetze machen,
müssen die Grundrechte beachten.
Kein Gesetz darf die Grundrechte verletzen.
Kein Gesetz darf etwas erlauben,
das im Grundgesetz verboten ist. - Die Regierung und alle, die für sie arbeiten,
müssen sich bei ihrer Arbeit an die Grundrechte halten. - Auch die Richter müssen sich an die Grundrechte halten.