
Zitat von
Empirist
Es geht ja auch nicht um das Ablehnen von Versicherten, sondern die Art und Weisee der Gebührenerhebung. Und da greift kein Diskriminierungsverbot.
Dass GKV unter gewissen Umständen einen zu Versichernden nicht ablehnen dürfen, liegt am Versorgungsauftrag, nicht am Diskriminierungsverbot.
Dein Link führt zu einer Metaanalyse, welche die allgemeinen Risikofaktoren durch soziale Isolation beleuchtet, was hat das jetzt mit der Frage nach einer anderen Finanzierung von Krankenkassen zu tun?