Zitat Zitat von Empirist Beitrag anzeigen
Es geht ja auch nicht um das Ablehnen von Versicherten, sondern die Art und Weisee der Gebührenerhebung. Und da greift kein Diskriminierungsverbot.
Dass GKV unter gewissen Umständen einen zu Versichernden nicht ablehnen dürfen, liegt am Versorgungsauftrag, nicht am Diskriminierungsverbot.

Dein Link führt zu einer Metaanalyse, welche die allgemeinen Risikofaktoren durch soziale Isolation beleuchtet, was hat das jetzt mit der Frage nach einer anderen Finanzierung von Krankenkassen zu tun?
Dein letzter Satz: Darüber hatten wir uns in jenem Strang unterhalten und Du wolltest eine Quelle.
Du hast nicht einmal mehr den Zusammenhang noch präsent?
Wozu labern wir dann hier?

Deine ersten zwei Sätze sind für sich genommen richtig.
Haben aber nichts damit zu tun, dass die Ablehnung eines Impfangebotes zu einer
späteren Kostenübernahme des Versicherten führen sollte, in Deinen Augen zumindest.
Bei der lächerlichen "Wirksamkeit" und der wissenschaftlichen Fragwürdigkeit der "Impfsera"
würde das dann ein sehr spannender Musterprozeß werden.