Zitat Zitat von Empirist Beitrag anzeigen
Auch eine PKV ist in ihrer Vertragsfreiheit durch das Diskriminierungsverbot eingeschränkt, das greift nur einfach hier nicht, weil weder Rauchen, Impfverweigerung, Trinken oder die Berufswahl unveränderliche Eigenschaften wie Geschlecht oder Hautfarbe sind.

Ob man damit vor Gericht durch kommt, kann wohl keiner von uns beurteilen.
Aber ja, Raucher und Trinker sollte man definitiv mit erhöhten Beiträgen belasten.

Ethisch sehe ich kein Problem, Kosten ihrem Verursacher anzutragen.
Na dann geht es aber hurtig weiter.
Bergsteiger,Skifahrer,Diabetiker Typ II,stark Übergewichtige usw.