Zitat Zitat von Empirist Beitrag anzeigen
Dass das gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen soll, erschließt sich mir nicht, denn es ist kein Handeln auf Basis unveränderbarer Eigenschaften, aber solche auf die der Mensch Einfluss nehmen kann.
Man kann aber vor allem daran feststellen, dass diese Behauptung nicht korrekt ist, dass die PKV persönliche Risikofaktoren bei ihrer Gebührenberechnung in die Kosten einfließen lassen.
Die PKVauen sind private Unternehmen, die können diskriminieren per Vertrag, wen sie wollen.Denkfehler.
Raucher,Trinker/Gefährliche Berufe? Wo anfangen?
Ausgerechnet beim Verzicht auf eine experimentelle Droge soll das dann greifen?

Damit kommt man vor Gericht nicht durch.

Ethisch ebenfalls völlig abstrus.