Zitat Zitat von Empirist Beitrag anzeigen
Das hätte ich vermutlich präzisieren sollen.
Als Kritiker der gehaltsabhängigen, anteiligen Einzahlungen bei Ökks und den Ökk generell ist es mir ein Anliegen, dass Impfverweigerer generell im Innenverhältnis Versicherung-Versicherter im Behandlungsfalle die Kosten zurückerstatten müssen.
Nicht betroffen davon sollten Personen sein, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können oder insgesamt, wenn Impfstoff nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist, wie bei Corona im Moment der Fall.

Das ist aber, wie ich bereits mehrfach betont habe, eine sehr komplexe Diskussion in sich.
Dann müsste aber im ungekehrten Fall der Staat auch Schadensersatz leisten,wenn ein Geimpfter nachweislich an den Folgen der Impfung schwer erkrankt oder gar stirbt. (In diesem Fall der Familie) Nicht anders sollte es bei der Gurtenpflicht sein. Ist es aber nicht.