AFA ja, USt fällt auf Jahr der Anschaffung. Scheinselbstständigkeit trifft da nicht zu, Begriffsirrtum.
Scheinselbstständigkeit ist, wenn man angeblich selbstständig ist, aber in Wirklichkeit von einer Firma abhängig ist. Viele Versicherungsvertreter hatten da Ärger.
Was Du meinst, nennt das FA "Liebhaberei" und kann beim Nachweis der fehlenden Gewinnabsicht alles rückwärts abwickeln.
Aber da muss man sich schon ziemlich dumm anstellen...




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