User in diesem Thread gebannt : Neben der Spur |
Über 20'000
15 - 20'000
10 - 15'000
8 - 10'000
6 - 8'000
4 - 6'000
Unter 4'000
Ebenso könnte man behaupten, man bezahlt die Bäckereinrichtung und die Gehälter der Verkäufer.
Natürlich sind da implizite Kosten drin.
Aber soetwas lässt sich nicht trennen.
Wahrscheinlich fragt Isegrins, wie viel % Betriebskosten in den Brötchen sind und dass es eine Schweinerei ist,
so überteuerte Brötchen zu zahlen, denn der Mehrwert ist doch nur ein paar Cent.
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„Groß ist die Wahrheit, und sie behält den Sieg“ 3. Esra, 4, 41
Ja, werther Klopperhorst, Dir
geht es rein um die Ideellen Werte;
dies habe ich schon registriert.
Aber was für Ideelle Werte ?
Du sabbelst davon immer wieder,
ohne aber Alternativen, Ideen oder Richtungen
vorzuschlagen.
Die meisten Menschen sind Praktiker, und ziemlich
phantasielos. Führe uns. Leite uns an.
Richte uns in die ideale Richtung !
Blockchain wird kommen, dies wirst Du nicht bestreiten können.
Und im Urlaub mit der WearOS-Uhr mit Kryptos
bezahlen zu können, wahrscheinlich die Zukunft.
Und wie bei allen Währungen, gibt es auch bei
Crytpos Spekulanten.
Wer einen Tresor in der Wand hat, wird neben
Gold- und Silbermünzen auch 1000 US-Dollar
arbeitslos drin liegen haben, weil es die Welt-Währung ist.






Nun ja, wenn man Bäcker ist oder einen Lebensmittelhandel hat, sowieso.
Komplizierter wird es als Freiberufler, wenn man von einem Geschäftspartner zum Geschäftsessen eingeladen wird.
Aber so ist das im Steuerrecht.
Der Eine ist ein wenig dümmer, der Andere ein wenig schlauer.
Der Eine (Gscheert) kauft sich privat von seinem Einkommen eine Motoryacht für 119 000 Euro, hat sein Vergnügen und ist die 119 000 Euro los.
Der Andere (Gschwind) meldet als Gewerbe einen Yachthandel an und hat mit seiner ersten Yacht die ersten Betriebsausgaben. 19 000 USt zurück.
Alle Probefahrten, tanken, Wartung...alles Betriebsausgaben.
Umsatzsteuer wird zurückerstattet.
Und wenn er nach 5 Jahren die Yacht mit Verlust verkauft und das Gewerbe wegen zu viel Verlust abmeldet, schreibt ihm das FA noch einen Verlustvortrag gut.
Der Steuerberater (eigentlich Steuerabführberater) erzählt keinem sowas, sonst landet er vor der Steuerberaterkammer und ist seinen Job los.
Gscheert weiß nichts und ist ein glücklicher Mensch.
Gschwind, das arme Schwein, muß laufend nachdenken...
Schmunzel
Ise




AFA ja, USt fällt auf Jahr der Anschaffung. Scheinselbstständigkeit trifft da nicht zu, Begriffsirrtum.
Scheinselbstständigkeit ist, wenn man angeblich selbstständig ist, aber in Wirklichkeit von einer Firma abhängig ist. Viele Versicherungsvertreter hatten da Ärger.
Was Du meinst, nennt das FA "Liebhaberei" und kann beim Nachweis der fehlenden Gewinnabsicht alles rückwärts abwickeln.
Aber da muss man sich schon ziemlich dumm anstellen...
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