Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
Ebenso könnte man behaupten, man bezahlt die Bäckereinrichtung und die Gehälter der Verkäufer.
Natürlich sind da implizite Kosten drin.
Aber soetwas lässt sich nicht trennen.

Wahrscheinlich fragt Isegrins, wie viel % Betriebskosten in den Brötchen sind und dass es eine Schweinerei ist,
so überteuerte Brötchen zu zahlen, denn der Mehrwert ist doch nur ein paar Cent.

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Nun ja, wenn man Bäcker ist oder einen Lebensmittelhandel hat, sowieso.
Komplizierter wird es als Freiberufler, wenn man von einem Geschäftspartner zum Geschäftsessen eingeladen wird.

Aber so ist das im Steuerrecht.
Der Eine ist ein wenig dümmer, der Andere ein wenig schlauer.

Der Eine (Gscheert) kauft sich privat von seinem Einkommen eine Motoryacht für 119 000 Euro, hat sein Vergnügen und ist die 119 000 Euro los.
Der Andere (Gschwind) meldet als Gewerbe einen Yachthandel an und hat mit seiner ersten Yacht die ersten Betriebsausgaben. 19 000 USt zurück.
Alle Probefahrten, tanken, Wartung...alles Betriebsausgaben.
Umsatzsteuer wird zurückerstattet.
Und wenn er nach 5 Jahren die Yacht mit Verlust verkauft und das Gewerbe wegen zu viel Verlust abmeldet, schreibt ihm das FA noch einen Verlustvortrag gut.
Der Steuerberater (eigentlich Steuerabführberater) erzählt keinem sowas, sonst landet er vor der Steuerberaterkammer und ist seinen Job los.

Gscheert weiß nichts und ist ein glücklicher Mensch.
Gschwind, das arme Schwein, muß laufend nachdenken...


Schmunzel
Ise