Mein Hinweis auf die Mitgliedschaft Weissrusslands in der ICAO war nicht irrelevant, denn nach deren vereinbarten Regeln hat ein Staat das Flugzeug eines Drittstaates als ausländisches Territorium zu behandeln und kann nicht einfach seine Polizei das (zwischen)gelandete Flugzeug stürmen und Personen festnehmen lassen.
Dazu braucht es meines Wissens schon einen internationalen Haftbefehl.




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