Der Focus liegt juristisch betrachtet falsch! Studierende die im Ausland den akademischen
Titel - Master of Law - (LLM) erworben haben sind Juristen. Nur Deutschland haelt
seit Einfuehrung der Balchelor und Masterstudiengaengen weiter an der Unterscheidung
zwischen " Halbjuristen " und " Volljuristen " durch das 1. und 2. Staatsexemen fest.
Wer das Richteramt in Deutschland anstrebt oder eine anderes hohes Amt im oeffentlichen
Dienst, muss weiterhin das 2. juristische Staatsexamen mit Referendarzeit absolvieren, was
auf die deutsche Eigenart schliessen laesst, Veraenderung zeitverzoegert umzusetzen.
Mittlerweile haben allerdings besonders Rechtsanwaelte mit zusaetzlichen LLM Titel einer
international anerkannten Elitehochschule nachweislich hoehere Qualifikationen als es bei
den Deutschen Rechtsanwaelten mit 1. Staatsexamen und 2. Staatexamen der Fall ist.
Es ist schon seit Jahrzehnten in der Praxis ueblich das sogar Volljuristen anschliessend
noch den auslaendischen Titel - Master of Law (MLL) erwerben, weil das ihrer nationalen
Karriere dienlich ist.
Der Abschluss eines Masterstudiensganges ist in etwa auf dem Niveau der frueheren
Diplom- und Magisterstudiengaenge. Ein Bachelorabschluss ist vergleichbar mit dem
dem sonst ueblichen Vordiplomen deutscher Studiengaenge.
Aber woher sollen die Redakteure des Focus das aus wissen? Die meisten Redakteure
einschliesslich Chefradakteure haben keine abgeschlossene akademische Ausbildung.
Journalist kann sich jeder Vollidiot nennen! Journalismus war und ist weiter die Domaene
fuer gescheiterten Existenzen, Studienabbrecher, Alkoholiker, Drogensuechtige, Perverser,
respektive mentale, fachliche und soziale Totalversager, die fuer andere Berufe ausser
dem Journalismus nichts taugen.
Selbstverstaendlich kann Annalena Baerbock auf ihr mit der Note 1,3 an der Uni
im Hamburg im Fach Politikwissenschaften abgeschlossenes Vordiplom stolz sein.
Das sie den schnellen und harten Weg ueber die LSE Eliteuniversitaet in London
mit Erwerb des international anerkannten akademischen Grades - Master of Law (LLM)
gewaehlt und erfolgreich ihre akademische Karriere beendet hat, laesst ebenfalls
auf eine besonders qualifizierte Persoenlichkeit schliessen. Sie kann Schwerpunkte
setzen, beherrscht Zeit- und Selbstmanagement. Das ist nicht bei allen Politikern
der Fall. Darauf das sie an der Elitehochschule LSE den akademischen Titel
Master of Law erworben hat, kann sie ebenfalls stolz sein. An ihrer Stelle
riebe ich das politischen und anderen Konkurrenten auch regelmaessig unter die
Nase, damit sie wissen mit was fuer einer hervorragenden mental, fachlich und
sozial kompetenten Persoenlichkeit sie es zu tun haben.
Sie hat sich die zeitaufwendige " Ochsentour " des 2. juristischen Staatsexamens,
die Referendarzeit und Promotion im altertuemlichen, zeitlich ueberholten deutsches
Hochschulsystem erspart, weil sie Bundeskanzlerin werden kann, ohne nach
deutschem Recht eine " Volljuristin " zu sein und die Befaehigung zum Richteramt
zu haben.




Mit Zitat antworten
