Deutschland haelt weiter an der Unterscheidung zwischen Halbjuristen und Volljuristen fest.
Ein Volljurist ist nur Derjenige welcher ein das 2. juristische Staatsexmanen abgeschlossen
hat, womit der den Zugang zum Richteramt erfuellt hat, was nicht nur fuer eine Karriere
als Richter sondern auch fuer hohe politschen Aemter im noch gefordert wird. Beispiele:
Beigeordnete in der Kommunalverwaltung und Polizeipraesidenten muessen die Befaehigung
zum Richteramt durch ein abgeschlossenes 2. Staatsexamen erfuellt haben.
Bachelorabschluesse und Masterabschluesse sind nicht mit dem 2. Juristischen Staatsexamen
in Deutschland vergleichbar. Annalena Baerbock gilt mit dem Abschluss - Master of Law -
aber unstrittig als Juristen. Sie hat wahrscheinlich den Erwerb des 2. Juristischen Staatsexamens
genau wie den Abschluss ihrer Promotion fuer Zeitverschwendung gehalten.
Ich bin gespannt was fuer Geruechte noch ueber die mental, fachlich und sozial kompetente Gruene
zum Versuch ihrer Diskreditierung oeffentlich verbreitet werden. Vielleicht wird ihr sogar unterstellt
sie haben das kostenaufwendige Studium an der LSE Eliteuniversitaet als Table-Dancerin im Dollhouse
verdient, weil sie als junge Studentin eine noch bessere Figur hatte als es heute der Fall ist.




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