Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
Baerbock hat keinen einzigen akademischen Hochschulabschluss. Hat von Jura und Völkerrecht keine Ahnung, aber nennt sich Juristin und Völkerechtlerin.[Links nur für registrierte Nutzer]


Du hast mich der Lüge bezichtigt. Warum antwortest du nicht auf .[Links nur für registrierte Nutzer]
Mein Bruder (Dr. iur.) hat mir gerade Folgendes geschrieben:

1. Jurist darf sich nennen, wer entweder Diplom-Jurist ist bzw. sein Erstes Staatsexamen hat.
2. Volljurist darf sich der nennen, der das Zweite Staatsexamen hat.
3. Rechtsanwalt darf sich nennen, wer eine anwaltliche Zulassung hat
4. Zuwiderhandlungen werden entweder von der juristischen Kammer geahndet oder sind Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht.
5. Wie das mit der Bezeichnung "Jurist" nach Bachelor- oder Masterabschlüssen ist, weiß er nicht genau, müsste sich aber eigentlich synonym verhalten.
6. Keinesfalls darf sich ein Student OHNE irgendeinen Abschluss "Jurist" nennen - also ganz sicher auch keine RENO-Gehilfin etc. Und auch der Paketbote der Kanzlei nicht... ;-)