
Zitat von
Väterchen Frost
Das, geschätzter Cornjung, ist nicht ganz so. Zunächst einmal gibt es keine internationale Volljuristen, weil die Zweiteilung in Assessor- und Referendarexamen nur in D. und damit auch den Begriff des Volljuristen nur hier existiert. Und um Völkerrechtler zu sein, muss man keineswegs ein Assessorexamen zu haben. Es gibt durchaus Juristen, die nur ein erstes Examen haben und durchaus einem juristischen Beruf nachgehen, z.B. in Forschung und Lehre oder an Instituten, wie z.B. einem Max-Planck-Institut. Desgleichen wird man mit nur mit einem ersten Examen bei der Polizei für den höheren Polizeidienst eingestellt, wo man dann einen eigenen Vorbereitungsdienst mit Laufbahnprüfung anschließen muss. Das zweite Staatsexamen ist die Laufbahnprüfung für den Dienst als Richter und Staatsanwalt, so wie von den Bewerbern für den mittleren und gehobenen Dienst ebenso Laufbahnprüfungen abzulegen sind, bevor sie in das Eingangsamt der jeweiligen Laufbahn einsteigen können.
Mit bestandener zweiter Staatsprüfung hat man die Befähigung zum Richteramt und an diese knüpfen nun einmal viele juristische Berufe an, zumal alle die, die ein Tätigwerden vor/bei Gericht oder bei vergleichbar funktionierenden Ausschüssen erfordern. Z.B. bei den Seeämtern, die Schiffsunfälle untersuchen. Beim personell besetzten Seeamt Kiel muss der Vorsitzende die Befähigung zum Richteramt haben. Beisitzer sind dann Nautiker. Ich kann aber sehr wohl Völkerrechtler sein, weil ich in meinem Studium darauf meinen Schwerpunkt gelegt habe, mein erstes Staatsexamen abgelegt und dann eine Promotion im VR absolviert habe und womöglich - wenns denn noch nicht genug ist, so einen Masterkurs angeschlossen habe. Wenn ich letzteren auch noch ernst nehme, bin ich erstklassig ausgebildeter Völkerrechtler mit Dr. iur. LLM als Titeln, aber eben nur für die Wissenschaft oder an entsprechenden nationalen oder Institutionen zu gebrauchen. Z.B. bei der Uno. Da damit ein nur sehr eingeschränktes Berufsfeld zur Verfügung steht, machen das nur ausgesprochene Kopfgeburten - womöglich solche mit Prüfungsangst. Keine Ahnung, was einen sonst in eine solche Schmalspurigkeit treiben kann.
Achja - und ich habe noch nie wen erlebt, der den Ehrgeiz gehabt hätte, sich Referendar zu nennen. Das ist nur die Dienstbezeichnung für den Vorbereitungsdienst auf die Laufbahnprüfung Zweites Staatsexamen und darf nur von den hoheitlich dazu zugelassenen Jungspunden geführt werden.