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Kürzlich gab es einige Aufregung um die akademischen Abschlusszeugnisse der grünen Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock. Bei der Debatte, die eigentlich keine ist, fällt auf, wie vehement einige Vertreter der Mainstream-Medien Baerbock verteidigen.
Doch auch dies klärte sich recht schnell: Aus einem älteren Internetauftritt der LSE geht hervor, dass sich deutsche Studenten auch das Vordiplom als Zugangsvoraussetzung anerkennen lassen können.
Damit bleibt allerdings die Frage offen, ob sich Annalena Baerbock als "Völkerrechtlerin" bezeichnen darf. Der Blogger und Experte für Wissenschaftsbetrug Hadmut Danisch erklärte gegenüber exxpress.at, dass die Behauptung, Baerbock habe einen "Master of Laws", irreführend sei. Dabei bestehe die Gefahr, dass man dies mit einem regulären deutschen Studiengang verwechsle. Es wäre eine "Anmaßung eines akademischen Grades", den Titel einfach ins Deutsche zu übersetzen und als "Master in Völkerrecht" anzugeben. Auch der Rechtswissenschaftler Wolfgang Lipps bezeichnete Baerbocks Bezeichnung als Völkerrechtlerin als "Etikettenschwindel", da sie keine Volljuristin sei und damit etwas darstelle, was sie nicht sei.



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