User in diesem Thread gebannt : Frischling |
Also ich habe jetzt keine Lust zu recherchieren, ob das Studium in London jetzt nur Völkerrecht genannt wird oder ob Jura ein Teil vom Völkerrechtsstudium ist oder Völkerrecht ein Teil vom Jurastudium....wenn ich lustig bin und Physik studiere, kann ich auch angeben, dass ich Mathematik studiere. Entscheidend ist doch der Abschluss in dem Zusammenhang.
Ich sehe da vor allem eines: eine grosse Verwirrung was die Bezeichnungen angeht. Aber keine vorsätzliche Lüge.
Nimm doch konkret den Abschlusd aus London. Hat sie den, den sie selber angibt, oder nicht?
Nimm den Abschluss aus Hamburg? Hat sie selber behauptet Bachelor gemacht zu haben oder wurde das nur von Leuten vermutet die noch nie was von einem Vordiplom gehört haben?
Letzteres stand in der SZ, die das dann korrigierte. Die müssen ihre Infos ja irgndwo herhaben.
An der LLE gibt es kein Jurastudium. Da gibt es auch keinen Master, sondern zwei Staatsexamen.
Intenational law dürfte da so ein Zweigfach sein, irgendwas wo man lernt wie Zolltarifabkommen etc. vereinbart werden. Das ist alles sehr dubios.
Die LLE ist so ein Laden wo man normalerweise seinen MBA macht wenn man schon einen Grad in irgenwas hat. Ein Abschluß der ebenfalls nur der Netzwerbildung dient und keinen wirklichen profssionellen Nutzen. Dafür teuer.
Soweit ich weiß gab sie eben nicht an, den Bachelor in Hamburg gemacht zu haben. Im Lebenslauf steht lediglich, dass sie von 2000 bis 2004 in Hamburg studierte. Oder nicht? Das heißt ja nicht, dass sie auch einen Abschluss gemacht hat. Laut aktuellem Stand hat sie lediglich das Vordiplom, was noch lange kein abgeschlossenes Studium ist.
Zu ihrem Master:
"Ein LL.M....ist ein juristischer Postgraduierten-Abschluss, der sowohl von Juristen, die bereits ein rechtswissenschaftliches Studium abgeschlossen haben, als auch von Absolventen anderer Hochschuldisziplinen an Universitäten und Hochschulen erlangt werden kann."
So stehts auf Wikipedia.
Aus der FAZ:
"Er sagt, die Londoner Hochschule LSE könne selbst bestimmen, welche Voraussetzungen sie an ein LLM-Studium knüpft. Der Standardfall sei ein LLB, also Bachelor of the Laws, auch ein Staatsexamen würde vermutlich genügen. „Außerdem könnte die LSE in Einzelfällen auch Studierende ohne einen ersten Abschluss zulassen“, erklärt Dannemann."
Ich bin mir relativ sicher, dass sie irgendwelche Verbindungen zur Uni hatte und dadurch zugelassen wurde. Der normale Student wäre damit eher nicht durchgekommen. Mit einem derartigen Lebenslauf zu behaupten, man käme "aus dem Völkerrecht" ist wohl eine Beleidigung an jeden Juristen, der ordentlich studiert hat.
Undefeated Nak Muay/Kickboxer
0W - 0L - 0D
Wo hat sie das behauptet?
Nein, du hast nicht richtig gelesen. In dem von dir zitierten Text steht nur, dass sie Völkerrecht bzw. Jura studiert hat. Nicht, dass sie da einen Abschluss hat. Wenn ich Physik studiere, studiere ich gleichzeitig auch Mathematik, weil es dazugehört. Das war gemeint.
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