Es ist offensichtlich dass da das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit bewahrt werden soll indem man ein anderes Grundrecht einschränkt. Also ich würde so entscheiden wie es das Gericht getan hat. In der Hauptsache kann man ja dann nochmal tiefer einsteigen. Wir sollten uns hüten immer gleich niedere Beweggründe anzunehmen.




Mit Zitat antworten



