User in diesem Thread gebannt : Manfred37 |
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Hier im Dreiländereck D-B-NL ist es gerade auch so, daß die Ausnahmeregeln für den kleinen Grenzverkehr für D-NL nicht mehr gelten. Also beiderseits muß man, auch wenn man weniger als 48h sich im anderen Land aufhält, einen aktuellen Negativ-Test vorweisen.
Frage mich gerade, wie das praktikabel sein soll für Arbeitspendler.
Dagegen ist Belgien ja noch harmlos - hier muß man diese beknackte ehrenwörtliche Erklärung ausfüllen und mitführen. Negativtest ist noch nicht verpflichtend.
(Als Grenzpendler; sonst gibt es mehr Auflagen)




Bei uns ist nun Ausgangssperre ab dem 08.04 - 20.04 von 21 Uhr - 5 Uhr
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