| User in diesem Thread gebannt : Manfred37 | 
 AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2
 AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2
				ich merke, dass das Corona Thema stark bei den Forumsmädels anschlägt, und keine der Damen folgt der kinderlosen Merkel. Im Gegenteil sind die Mädels auf Krawall gebürstet und lassen dem Mutterinstinkt freien Lauf.

¡VIVA LA LIBERTAD, CARAJO!
 AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2
 AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2
				Das nehme ich dir sogar ab. Nur wird das nichts mit dieser Regierung. Da helfen nur grundsätzliche Veränderungen. Als erstes wären das ungefärbte Berichterstattungen und das Fallenlassen von Meinungsmachebestrebungen. Und danach müsste es tiefgreifende Veränderungen in der Regierung geben.
 AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2
 AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2
				Die Verhaengung eines totalen Shutdowns durch die Bundesregierung im Alleingang
unter temporaere Ausblendung des Bundesparlamentes, aller Laenderparlamente,
Laenderregierungen und der Justiz ergibt sich allein schon aus dem Grundgesetz und
ist damit rechtlich legitimiert. Das mag einigen nicht passen aber es ist so!
Zeitvorgaben nach dem Infektionsschutzgesetz sind Augenwischerei und wie der Blick
in eine Glaskugel, gelten daher nicht mehr bei einer exkalierten Notstandslage, weil
eben nicht vorher absehbar ist, wie lange es dauert bis die Notstandslage durch einen
Lockdown erfolgreich bewaeltigt werden kann.
Das das ist plausibel und kann Jede(r) verstehen! (sogar " Querdenker ")
Haelt die Regierung einen laengeren Shutdown fuer zwingend notwendig, wird das
durchgefuehrt ob das den Debattenhelden der Parlamente, Ministerpraesidenten der
Laender, Kommunalen Spitzenpolitikern oder Verwaltungsrichtern passt oder nicht.
Erst wenn nachdem die pandemische Lage erfolgreich bewaeltigt ist koennen der
Bundestag, der Bundesrat und Verwaltunggerichte einschliesslich Bundesverfassungsgericht
sich nachtraeglich ueber Jahrzehnte lamentieren, debattieren, kommentieren und
mit der Aufarbeitung der Regierungsentscheidung beschaeftigen.
Hier nochmal eine Zusammenstellung der nach dem Grundgesetz geltenden
Einschraenkungen der Grund- und Freiheitsrechte ohne dabei auf die Rechtnormen
des Infektionsschutzgesetzes einzugehen. Vereinfacht geschildert steht das GG
ueber Bundesrecht und das Bundesrecht bricht Landesrecht.
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Artikel 9
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
Artikel 11
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
Artikel 12
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.*Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Artikel 18
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Artikel 30
Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zuläßt.
Artikel 31
Bundesrecht bricht Landesrecht
Artikel 35
(1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.
(2) Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kann ein Land in Fällen von besonderer Bedeutung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordern, wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte. Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.
(3) Gefährdet die Naturkatastrophe oder der Unglücksfall das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen die Weisung erteilen, Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu stellen, sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen. Maßnahmen der Bundesregierung nach Satz 1 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, im übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben.
Artikel 91
(1) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder sowie Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen und des Bundesgrenzschutzes anfordern.
(2) Ist das Land, in dem die Gefahr droht, nicht selbst zur Bekämpfung der Gefahr bereit oder in der Lage, so kann die Bundesregierung die Polizei in diesem Lande und die Polizeikräfte anderer Länder ihren Weisungen unterstellen sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes einsetzen. Die Anordnung ist nach Beseitigung der Gefahr, im übrigen jederzeit auf Verlangen des Bundesrates aufzuheben. Erstreckt sich die Gefahr auf das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen Weisungen erteilen; Satz 1 und Satz 2 bleiben unberührt.Quelle:
[Links nur für registrierte Nutzer]
Geändert von ABAS (05.04.2021 um 20:46 Uhr)
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! " (Sheriff von Nottingham)
auf der Ignorier-Liste: autochthon, Blackbyrd, Empirist, feige, Justiziar, Lykurg, MANFREDM, phantomias, Politikqualle, Soraya, Virtuel
 AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2
 AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2
				auf der stillen treppe: swesda/nathan, frischling, veruschka
meine beiträge sind ausschließl. mein geistiges eigentum.warnhinweis: fehlinterpretationen meiner aussagen gehen ausschl. zu lasten des lesers.
 
			
			 
					
						 
					
						 
					
						 
					
						 
					
						 
					
						 
					
						 
					
						 
					
						 
					
						 
					
				
			
			 
			
				 AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2
 AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2
				Laschet will harten "Brücken-Lockdown"
...................
"Geschieht nichts, werden die Zahlen weiter erheblich zunehmen", warnte Laschet. Ein neuer "Brücken-Lockdown" müsse dem entgegenwirken. Damit könne dann ein niedrigeres Niveau erreicht werden, das dann durch Testungen gehalten werden könne, bis mehr Menschen geimpft seien. "Die Brücke zu einem durchschlagenden Erfolg beim Testen erfordert, dass wir noch einmal in vielen Bereichen nachlegen und uns in Richtung Lockdown bewegen", sagte der Ministerpräsident. Dies könne auch neue Ausgangsbeschränkungen "in den Abend- und Nachtstunden" bedeuten.
[Links nur für registrierte Nutzer]
Brückenlockdown! Lach mich schlapp! Kann sich noch jemand an den "atmenden Deckel" in der Flüchtlingskrise erinnern? Hat sich bestimmt derselbe Clown ausgedacht. [Links nur für registrierte Nutzer]
Einst Anführer einer Moped-Gang!
Aktive Benutzer in diesem Thema: 2 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 2)
 Nutzer die den Thread gelesen haben : 119
		Nutzer die den Thread gelesen haben : 119Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.