Liebe Kolleginnen & Kollegen,
ab dem 22.03.2021 sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten, die an ihrem Arbeitsplatz präsent sind, ein Angebot zur Durchführung eines kostenlosen Selbsttest mindestens 1 x pro Woche zu unterbreiten.
Wir möchten Euch hiermit informieren, dass wir den Vorgaben der Sächsischen Coronaschutzverordnung nachkommen und euch hiermit das Angebot zum Selbsttest unterbreiten.
Da wir allerdings, wie viele anderen Unternehmen auch, die Herausforderung der Beschaffung dieser Tests haben, werden wir erst in ca. 1,5 bis 2 Wochen über ausreichend Tests verfügen.
Falls ihr das Angebot zum Selbsttest nutzen möchtet, meldet euch bitte per Mail in eurer projektführenden Niederlassung.
Dann erhaltet ihr die Infos ob die Tests verfügbar sind und wie diese euch ausgehändigt werden können.
Um die Ansteckungsgefahr für uns alle so gering wie möglich zu halten, sind Besuche in der Niederlassung weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Auf jeden Fall finden wir hier eine gemeinsame Lösung zum Schutz und im Sinne aller Kolleginnen & Kollegen.
Gemäß des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Länderregierungen am 3. März 2021 haben wir auch für Brunel entschieden, all unsere Maßnahmen zum Infektionsschutz zu verlängern. Insbesondere die bestehende Homeoffice-Regelung wird bis zum 30. April 2021 ausgeweitet, so dass überall dort, wo es möglich ist UND die Genehmigung seitens des Kunden schriftlich vorliegt,
von zuhause gearbeitet werden darf. Mit dieser Maßnahme kann das Risiko für eine Infektion bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin am besten minimiert werden.
Wir wünschen Euch allen eine weiterhin erfolgreiche Woche und immer beste Gesundheit.
Bei Fragen könnt ihr uns gern kontaktieren.
Bis dahin senden wir euch allen liebe Grüße aus der Niederlassung